POL-NMS: 250305.1 Neumünster: Schockanruf bei 98-Jähriger- versuchtes Betrugsdelikt
Neumünster (ots)
Gestern kam es in Neumünster im Ortsteil Tungendorf zu einem sogenannten Schockanruf. Noch vor der geplanten Geldübergabe informierte ein Bankangestellter die Polizei. Die intensiven Ermittlungen führten bislang nicht zur Ermittlung oder Festnahme des Täters.
Gegen 15:15 Uhr erhielten Einsatzkräfte von der Leistelle den Auftrag zu einer Bankfiliale am Bahnhof zu fahren, dort wolle eine ältere Dame einen größeren Bargeldbetrag abheben. Ermittlungen vor Ort ergaben, dass die 98-Jährige zuvor von einem vermeintlichen Polizeibeamten angerufen worden sei, der mitgeteilt habe, dass ihr Sohn einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe. Eine Haftstrafe könne umgangen werden, wenn sie die Zahlung von 20.000EUR leiste. Die sichtlich geschockte Frau habe sich dann auf den Weg zu ihrer Bank gemacht, um den Geldbetrag abzuheben, um diesen später an den Anrufer zu übergeben. Ein Bankmitarbeiter handelte richtig und rief die Polizei.
Die Kriminalpolizei Neumünster hat die Ermittlungen aufgenommen.
Aus gegebenen Anlass gibt die Polizei erneut Hinweise:
- Die Polizei nimmt kein Bargeld oder Wertgegenstände zur Sicherung oder Überprüfung entgegen. Wir nehmen auch kein Bargeld an, damit ein Angehöriger einer Haftstrafe entgeht.
- Die Täter, die sich als Polizeibeamte am Telefon oder vor ihrer Haustür mit einem solchen Anliegen an sie wenden, gehen in der Regel hochprofessionell vor und verwickeln Sie in lange Gespräche, zum Teil mit unterschiedlichen Gesprächspartnern.
- In einigen Fällen wurden die Angerufenen schon zur Verschwiegenheit verpflichtet und der Anrufer drohte mit strafprozessualen Maßnahmen, falls der Angerufene mit Dritten über den Vorfall sprechen würde.
- Lassen Sie sich von diesen Personen nicht unter Druck setzen oder einschüchtern und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer Polizei auf. Beenden Sie dazu eigenhändig das Gespräch und wählen selbst die 110.
- Seien Sie misstrauisch, wenn vermeintliche Angehörige kurzfristig Geld für den Kauf eines Autos, eines Hauses oder Ähnlichem von ihnen benötigen und das Geld womöglich an vermeintliche Freunde ausgehändigt werden soll. Beenden Sie auch hier das Gespräch eigenhändig und rufen Ihre Angehörigen unter der Ihnen bekannten Rufnummer zurück.
- Fragen Sie sich bei Gewinnversprechen, ob Sie tatsächlich an einem Preisausschreiben teilgenommen haben. Gehen Sie nicht in Vorleistung, um Gewinne zu erhalten.
- Prüfen Sie, ob ein Eintrag in Telefonbüchern oder Online-Telefondatenbanken wirklich nötig ist. Kürzen Sie Ihre Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben ab.
- Weitere Präventionshinweise zu diesem und weiteren Themen finden sich auf der Internetpräsenz der Landespolizei Schleswig-Holstein: https://t1p.de/pbef
Stephanie Lage
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