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Polizeidirektion Neumünster

POL-NMS: 250305.1 Neumünster: Schockanruf bei 98-Jähriger- versuchtes Betrugsdelikt

Neumünster (ots)

Gestern kam es in Neumünster im Ortsteil Tungendorf zu einem sogenannten Schockanruf. Noch vor der geplanten Geldübergabe informierte ein Bankangestellter die Polizei. Die intensiven Ermittlungen führten bislang nicht zur Ermittlung oder Festnahme des Täters.

Gegen 15:15 Uhr erhielten Einsatzkräfte von der Leistelle den Auftrag zu einer Bankfiliale am Bahnhof zu fahren, dort wolle eine ältere Dame einen größeren Bargeldbetrag abheben. Ermittlungen vor Ort ergaben, dass die 98-Jährige zuvor von einem vermeintlichen Polizeibeamten angerufen worden sei, der mitgeteilt habe, dass ihr Sohn einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe. Eine Haftstrafe könne umgangen werden, wenn sie die Zahlung von 20.000EUR leiste. Die sichtlich geschockte Frau habe sich dann auf den Weg zu ihrer Bank gemacht, um den Geldbetrag abzuheben, um diesen später an den Anrufer zu übergeben. Ein Bankmitarbeiter handelte richtig und rief die Polizei.

Die Kriminalpolizei Neumünster hat die Ermittlungen aufgenommen.

Aus gegebenen Anlass gibt die Polizei erneut Hinweise:

   - Die Polizei nimmt kein Bargeld oder Wertgegenstände zur 
     Sicherung oder Überprüfung entgegen. Wir nehmen auch kein 
     Bargeld an, damit ein Angehöriger einer Haftstrafe entgeht.
   - Die Täter, die sich als Polizeibeamte am Telefon oder vor ihrer 
     Haustür mit einem solchen Anliegen an sie wenden, gehen in der 
     Regel hochprofessionell vor und verwickeln Sie in lange 
     Gespräche, zum Teil mit unterschiedlichen Gesprächspartnern.
   - In einigen Fällen wurden die Angerufenen schon zur 
     Verschwiegenheit verpflichtet und der Anrufer drohte mit 
     strafprozessualen Maßnahmen, falls der Angerufene mit Dritten 
     über den Vorfall sprechen würde.
   - Lassen Sie sich von diesen Personen nicht unter Druck setzen 
     oder einschüchtern und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer 
     Polizei auf. Beenden Sie dazu eigenhändig das Gespräch und 
     wählen selbst die 110.
   - Seien Sie misstrauisch, wenn vermeintliche Angehörige 
     kurzfristig Geld für den Kauf eines Autos, eines Hauses oder 
     Ähnlichem von ihnen benötigen und das Geld womöglich an 
     vermeintliche Freunde ausgehändigt werden soll. Beenden Sie auch
     hier das Gespräch eigenhändig und rufen Ihre Angehörigen unter 
     der Ihnen bekannten Rufnummer zurück.
   - Fragen Sie sich bei Gewinnversprechen, ob Sie tatsächlich an 
     einem Preisausschreiben teilgenommen haben. Gehen Sie nicht in 
     Vorleistung, um Gewinne zu erhalten.
   - Prüfen Sie, ob ein Eintrag in Telefonbüchern oder 
     Online-Telefondatenbanken wirklich nötig ist. Kürzen Sie Ihre 
     Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben ab.
   - Weitere Präventionshinweise zu diesem und weiteren Themen finden
     sich auf der Internetpräsenz der Landespolizei 
     Schleswig-Holstein: https://t1p.de/pbef

Stephanie Lage

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Neumünster
Pressestelle

Telefon: 04321-945 2222

Original-Content von: Polizeidirektion Neumünster, übermittelt durch news aktuell

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