POL-NMS: 250306-1-pdnms Drei falsche Entscheidungen mit weitrechenden Konsequenzen
Rendsburg (ots)
Am 04.03.2025 gegen 09.30 Uhr brach ein polnischer LKW-Fahrer (LKW bis 7,5 Tonnen) seinen geplanten Tankvorgang in Fockbek ab (erste falsche Entscheidung) und wendet sein Fahrzeug so ungeschickt, dass er das Dach der Tankstelle beschädigt. Dabei sollen Teile vom Dach heruntergefallen sein. Der LKW-Fahrer entfernt sich ohne weitere Maßnahmen.
Zweite falsche Entscheidung: LKW will durch den Kanaltunnel: Gegen 10.15 Uhr löst dieser LKW aufgrund von Schäden an dem Trailerhimmel die Höhenkontrolle des RD-Kanaltunnels aus. Im Rahmen der polizeilichen Überprüfung fallen den eingesetzten Beamten vom der PSt Osterfönfeld und dem Schwerlast- und Gefahrgutdienst des PABR Mitte FD Bezirk noch weitere Besonderheiten an dem LKW auf.
Die gesamte Fahrzeughöhe ist mit deutlich über 4.00 Metern nicht gesetzeskonform. Eine Sonderzulassung für die Teilnahme im öffentlichen Straßenverkehr liegt nicht vor.
Neben der Anzeige Verkehrsunfallflucht (Tankstelle) muss sich der Fahrer jetzt noch wegen weiterer Ordnungswidrigkeiten verantworten müssen.
Auch das Unternehmen hat mit weitereichenden Konsequenzen zu rechnen. Im Rahmen der Gewinnabschöpfung werden die Transporteinnahmen der letzten zwei Tage eingezogen. Zusätzlich wurden die Kennzeichen und die polnischen Zulassungsdokumente gefahrenabwehrend sichergestellt bis alle Mängel an dem Fahrzeug behoben sind.
Am 05.03.2025 folgte dann im Rahmen der Überprüfung, ob die Mängel abgestellt wurden, Fehler Nummer drei.
Das polnische Unternehmen hatte am 05.03.2025 bei dem Schwerlast- und Gefahrgutdienst des PABR Mitte um die Herausgabe der Kennzeichen und ZB Teil 1 gebeten. Ein Serviceteam soll die Mängel behoben haben. Das Fahrzeug sei jetzt wieder mit 4 Metern Höhe gesetzeskonform.
Im Rahmen der polizeilichen Überprüfung bestätigten sich die 4 Meter. Zum Ärgernis des Unternehmens haben sie die geschulten Beamten jedoch seit gestern intensiv mit der technischen Ursache der Problematik beschäftigt. Unter anderem konnte über den Aufbauhersteller ermittelt werden, dass das Fahrzeug nicht mehr im ursprünglichen Originalzustand war. An dem Aufbau des Jumbotrailers waren diverse Änderungen sichtbar.
Die Herstellung der Fahrzeughöhe von 4 Metern ist von dem "Serviceteam" nur durch neuere, rechtlich sehr fragliche Maßnahmen im Bereich der Fahrzeugtechnik erreicht worden.
Im Bereich der Luftfederung waren den Beamten verdächtige Änderungen aufgefallen. Das Fahrzeug wurde in unverzüglich bei der Dekra für eine technische Begutachten vorgeführt. Neben der Bestätigung darüber, dass die Veränderungen an den Luftfederungen rechtlich nicht zulässig sind stellten die Prüfer noch:
11 erhebliche weitere Mängel fest. 1 x gefährlichen Mangel fest.
Unter anderem ungleichmäßige Bremswirkung und eine Überschreitung des Grenzwertes um 25 %. (erheblicher Bremsenmangel). Achsantrieb undicht.
Aufgrund der technischen Mängel wurde die Weiterfahrt nicht gestattet und das polnische Unternehmen angewiesen, alle Mängel zeitnah beheben zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Sönke Petersen
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Neumünster
Pressestelle
Telefon: 04321-945 2222
Original-Content von: Polizeidirektion Neumünster, übermittelt durch news aktuell