Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Polizeipräsidium Südhessen mehr verpassen.

Polizeipräsidium Südhessen

POL-DA: Darmstadt: Polizei lädt zur Fahrradcodierung ein

Darmstadt (ots)

Um Ihr Rad bestmöglich vor Diebstahl zu schützen, bietet das 2. Polizeirevier in Darmstadt einen Termin zur Fahrradcodierung an.

Das Serviceangebot findet am Samstag (19.10.) von 11 bis 14 Uhr beim Farbenkrauth in der Heidelberger Straße 195 in 64285 Darmstadt statt.

Anmeldungen für die Fahrradcodierung werden vom 7.10 bis 11.10. zwischen 8-12 Uhr unter der Telefonnummer 06161/969-41254 entgegengenommen

Noch ein wichtiger Hinweis:

Für die Codierung ist ein Identifikations-Dokument sowie ein Eigentumsnachweis für das Rad erforderlich. Zudem wird gebeten, bei E-Bikes und Pedelecs den Batterie-Schlüssel mitzubringen.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Südhessen
Pressestelle
Klappacher Straße 145
64285 Darmstadt
Maike Aschenbach
Telefon: 06151/969 - 13130
Pressestelle (zentrale Erreichbarkeit):
Telefon: 06151 / 969 - 13500
E-Mail: pressestelle.ppsh@polizei.hessen.de

Original-Content von: Polizeipräsidium Südhessen, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Polizeipräsidium Südhessen
Weitere Meldungen: Polizeipräsidium Südhessen
  • 10.10.2024 – 08:06

    POL-DA: Reichelsheim: Kripo durchsucht Wohnung/Rund halbes Kilo Amphetamin in Gefrierfach

    Reichelsheim (ots) - Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz durchsuchten Beamte des Erbacher Rauschgiftkommissariats K 34, mittels auf Antrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt erwirktem richterlichen Beschluss, am Dienstag (08.10.) die Wohnräume eines 37 Jahre alten Mannes. Unter der Anschrift wohnt zudem eine ...

  • 10.10.2024 – 07:23

    POL-DA: Rüsselsheim: Kinder auf E-Scootern/Hinweise der Polizei

    Rüsselsheim (ots) - Am Montag (07.10.) fielen Beamten der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen in der Innenstadt zwei Kinder auf E-Scootern auf. Gegen 16.30 wurde ein Neunjähriger angehalten. Abgesehen davon, dass für die Nutzung eines E-Scooters ein Mindestalter von 14 Jahren erforderlich ist, war der E-Scooter auch nicht versichert. Die Weiterfahrt wurde untersagt und der Junge zu seinen ...