POL-DA: Südhessen: Auch an Fasching und zur Fastnacht gilt: "Wer fährt, trinkt nicht und wer trinkt, fährt nicht!"
Südhessen (ots)
Die Karnevalszeit ist bereits in vollem Gange und am bevorstehenden Faschingswochenende steht der Höhepunkt der fünften Jahreszeit an. Damit alle sicher durch die närrische Zeit kommen, rät die Polizei, wie sonst auch: Wer fährt, trinkt nicht - wer trinkt, fährt nicht!
Bereits ab 0,3 Promille können sich Verkehrsteilnehmende strafbar machen, wenn sie zum Beispiel einen Unfall verursachen oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen. Auch wer stark alkoholisiert auf dem Fahrrad oder Pedelec erwischt wird, kann seine Fahrerlaubnis verlieren. Daher rät die Polizei allen Feiernden, den Heimweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Taxi frühzeitig zu planen. Fahren Sie niemals alkoholisiert Auto und steigen Sie auch nicht zu einem Betrunkenen ins Fahrzeug. Bestimmen Sie stattdessen eine Fahrerin oder einen Fahrer aus dem Freundeskreis, der nüchtern bleibt oder lassen Sie sich von der Familie oder Freunden abholen.
Wer Alkohol konsumiert und sich dann noch ans Steuer setzt, riskiert nicht nur seinen Führerschein und muss mit einer hohen Strafe rechnen. Seine Gesundheit und sein eigenes Leben und das der anderen Menschen wird hierbei leichtfertig aufs Spiel gesetzt. Denn die Folgen von Alkoholgenuss im Straßenverkehr sind enorm. Verlangsamte Reaktion, veränderte Wahrnehmung, Realitätsverlust, Tunnelblick und enthemmte Fahrweise vertragen sich nicht mit dem Straßenverkehr.
Wer fährt, trinkt nicht und wer trinkt, fährt nicht sollte das Motto für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sein. Vor diesem Hintergrund wird auch in der kommenden Woche die Polizei verstärkte Kontrollen durchführen.
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