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Polizeipräsidium Frankfurt am Main

POL-F: 071127 - 1355 LKW-Kontrollen: 75 Prozent aller kontrollierten Lastwagen beanstandet - jeder 4. musste sogar stehenbleiben

Frankfurt (ots)

Beamte des Verkehrsüberwachungsdienstes der
Frankfurter Polizei führten zwischen dem 19.11.2007 und dem 
23.11.2007 wieder schwerpunktmäßig LKW-Kontrollen durch. Die 
Kontrollen fanden ganztags auf den Autobahnparkplätzen Taunusblick 
(A5) und Parkplatz Stadtwald (A3) statt.
Nach Auswertung der Ergebnisse zeigte sich wieder einmal, wie 
dringend nötig gerade derartige Verkehrskontrollen sind, lag doch die
Beanstandungsquote der kontrollierten Lastkraftwagen bei mehr als 75 
Prozent.
Dabei zeigte sich erneut, dass sich das Spektrum der Verstöße über
die gesamte Bandbreite der für den Schwerverkehr geltenden 
Rechtsvorschriften erstreckte, wobei der Schwerpunkt im Bereich der 
Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten) lag.
Ein wesentliches Einsatzziel war, den Fahrzeugführern im 
gewerblichen Güterkraftverkehr und den Speditionen deutlich zu 
machen, dass die Polizei nicht nachlässt, sondern immer wieder 
gezielte Kontrollen durchführt und aus gutem Grund den Güterverkehr 
besonders überwacht.
Durch Pendelstreifen wurden Fahrzeuge auf der Autobahn aufgenommen
und in die jeweilige Kontrollstelle gelotst.
Insgesamt wurden in dem genannten Einsatzzeitraum auf diese Weise 118
Fahrzeuge kontrolliert. Dabei mussten nicht weniger als 89 (= 75,42 
Prozent) von ihnen beanstandet werden.
Besonders schlimm:
bei etwa 25 Prozent der kontrollierten Fahrzeuge, also bei jedem 4. 
Wagen, waren die festgestellten Verstöße derart gravierend, dass den 
Fahrzeugführern vorübergehend die Weiterfahrt untersagt werden 
musste.
Neben den bekannten Lenk- und Ruhezeitverstößen versuchten 
zahlreiche
Fahrer durch technische Manipulationen den Aufzeichnungsprozess zu
verschleiern. Ebenso fehlte es oftmals an der Bereitschaft der 
Fahrzeugführer, die Ladung ordnungsgemäß zu sichern. Darüber hinaus 
gab es häufige Verstöße sowohl gegen das Güterkraftverkehrsgesetz in 
Form von nichtgenehmigtem Güterverkehr als auch gegen Auflagen von 
Genehmigungen bei Schwertransporten sowie gegen die 
Gefahrgutvorschriften.
Bei 49 Sicherstellungsmaßnahmen wurden insgesamt 334 Schaublätter 
ein behalten.
Besonders herausragende Fälle:
Zwei LKW-Fahrer hatten versucht, durch Manipulationen ihrer
Fahrtaufzeichnungen Verstöße von Lenk- und Ruhezeiten unkenntlich zu
machen. Diese Fahrzeugführer wurden zur ED-Behandlung in das
Polizeipräsidium sistiert. Im Anschluss wurde gegen die Fahrer ein 
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Fälschung technischer 
Aufzeichnungen eingeleitet.
Ein LKW war mit einem Kurzzeitkennzeichen versehen, das nur für
Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten ausgegeben werden und 
verwendet werden darf. Der LKW war jedoch mit Stückgut beladen und 
wurde von einer anderen Person als dem Kennzeicheninhaber zu 
gewerblichen Zwecken geführt, was eine Zweckentfremdung des 
Kennzeichens darstellt. Weiterhin wurde die Lenkzeit auf ein 
Schaublatt einer anderen, nicht im LKW anwesenden Person
aufgezeichnet. Nach Systemüberprüfung stellte sich zusätzlich noch
heraus, dass der Fahrzeugführer zur Aufenthaltsermittlung 
ausgeschrieben
war. Eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und 
Kennzeichenmissbrauch
wurde gefertigt.
Bei der Besichtigung eines LKW-Anhängers konnte festgestellt 
werden, dass dieser
komplett mit Gefahrgut, sowohl Fässern als auch Kanister, der Klasse 
3
(feuergefährliche flüssige Stoffe) beladen war, obwohl der LKW-Zug 
nicht
mit den für diese transportierten Mengen vorgeschriebenen 
orangefarbenen Warntafeln gekennzeichnet war.
Bei der Kontrolle eines Schwertransportes mit Begleitfahrzeug 
wurde festgestellt, dass gegen eine der Auflagen der 
Ausnahmegenehmigung, nämlich die Eingrenzung der Fahrzeit, verstoßen 
wurde. Somit hätte dieser Transport zu dieser Zeit gar nicht
stattfinden dürfen. Dem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt 
untersagt.
Als sinngemäße Antwort gab er gegenüber den Beamten an, dies zu 
wissen.
Er habe die Fahrt aber dennoch angetreten und versucht, zu seinem 
Fahrziel zu
gelangen.
Als ein wesentliches Ergebnisse der Kontrollwoche zeigen sich, 
dass nach Einschätzung der Polizeibeamten viele Fahrzeugführer zu 
unbedarft am Verkehr teilnehmen und so die Verkehrssicherheit 
gefährden, sei es durch Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten oder
durch nicht ausreichende oder gar nicht vorhandene Ladungssicherung.
Daher wurden gegen die Betroffenen nicht nur entsprechende Verfahren
eingeleitet, sondern es wurde auch intensive Aufklärung betrieben, 
damit sich
zumindest bei den Angehaltenen die Verstöße nicht wiederholen.
Erfreulich trotz der hohen Beanstandungsquote:
bei den meisten Verkehrsteilnehmern stießen die polizeilichen 
Tätigkeiten auf positive Resonanz.
(Manfred Feist / 755-82117)

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Frankfurt am Main
P r e s s e s t e l l e
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069/ 755-00
Direkte Erreichbarkeit von Mo. - Fr.: 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD) oder Verfasser (siehe Artikel)
Fax: 069 / 755-82009
Ansprechpartner außerhalb der Arbeitszeit: Nachfragen unter 0173-6597905 E-Mail:
pressestelle.ppffm@polizei.hessen.de
Homepage der Hessischen Polizei: http://www.polizei.hessen.de/





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