Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: 080420 - 0478 Stadtgebiet: Verkehrskontrollen am vergangenen Freitag
Frankfurt (ots)
Die Sinnhaftigkeit von polizeilichen Verkehrskontrollen wird durch die Ergebnisse von zwei am vergangenen Freitag im Stadtgebiet durchgeführten Kontrollmaßnahmen erneut eindrucksvoll belegt.
Die erste Kontrollstelle (Radar) befand sich zwischen 08.15 und 12.45 Uhr auf der Hanauer Landstraße in Fahrtrichtung Maintal.
Die zweite Kontrollstelle (Radar und allgemeine Kontrolle, 16.00 bis 18.20 Uhr) befand sich auf der Eckenheimer Landstraße kurz vor dem Allenring.
Zum Ergebnis der Kontrollmaßnahmen nachfolgend ein Auszug aus dem Einsatzbericht der Beamten des Verkehrsüberwachungsdienstes:
Zur Kontrollstelle Hanauer Landstraße:
Die Besatzung des Radarwagens hatte das Messfahrzeug auf freier Strecke aufgestellt, so dass dieses bei aufmerksamer Fahrweise bereits kurz hinter dem Ratswegkreisel hätte entdeckt werden können. Dies hielt aber den Spitzenreiter in seinem geländegängigen BMW nicht davon ab, mit 81 km/h statt der erlaubten 50 km/h in die Messstelle zu fahren. Da dies innerhalb des letzten Monats bereits die dritte Geschwindigkeitsüberschreitung für den Fahrer war, wird er um das in solchen Fällen obligatorische Fahrverbot wohl nicht herum kommen.
Durch die Radarwagenbesatzung wurden den Kontrollteams auch Nutzfahrzeuge mit schlecht bis nicht gesicherter Ladung durchgegeben, deren Kontrolle zu drei schriftlichen Verwarnungen im Bußgeldbereich und zwei Anzeigen wegen Kennzeichenmissbrauch führte. Ein missbräuchlich benutztes Kurzzeitkennzeichen hing an einem 7,5 Tonnen schweren, mit Metallschrott beladenen LKW, dessen gewerbliche Fahrt in Homburg an der Saar begonnen hatte und dessen mehrere hundert Kilo schwere Ladung auch nicht den Vorschriften gemäß gesichert war. Vom Fahrer eines ungarischen PKW-Transporters mussten 70,- EUR Sicherheitsleistung einbehalten werden, da er die von ihm transportierten Fahrzeuge nicht mit Zurrgurten gesichert hatte. Ein ähnliches Schicksal, jedoch ohne Sicherheitsleistung, widerfuhr einem heimischen Transporterfahrer, dessen geladener Geländewagen auch nicht mittels Zurrgurten auf der Ladefläche fixiert worden war, obwohl an der Ladefläche noch ein entsprechender Warnaufkleber in Signalrot angebracht war.
Zur Kontrollstelle Eckenheimer Landstraße:
Bei der Geschwindigkeitskontrolle belegte ein Taxi die Position des Spitzenreiters mit 79 km/h statt der erlaubten 50 km/h. Ein Motorroller mit schwarzem Versicherungskennzeichen passierte das Radarmessfahrzeug mit 70 km/h, obwohl es bauartbedingt nur 45 km/h hätte fahren dürfen. Mit starkem Verdacht auf technische Manipulationen wurde der Roller als Beweismittel sichergestellt. Dessen Fahrer war zudem nur im Besitz einer tschechischen Fahrerlaubnis der Klasse B.
Zwei weiteren Motorradfahrern verschaffte das frühlingshafte Wetter anscheinend solch' große Freude, dass sie im Bereich der Messstelle ihre Motorräder stark beschleunigten. Dabei legte einer der beiden Fahrer ein heftiges Imponiergehabe an den Tag, indem er sein Motorrad kurzzeitig nur auf dem Hinterrad (sog. "Wheelie") fortbewegte. Beide Motorradfahrer wurden angehalten und überprüft. Während der eine von beiden sich bereits Wochen zuvor mit seiner Maschine ein Fahrverbot eingehandelt hatte, fiel der "Auf dem Hinterrad-Fahrer" auch noch durch das geringe Profil an seinem Vorderrad auf. (was aber offenbar nicht der Grund fürs Fahren auf dem Hinterreifen war). Neben der entsprechenden Ordnungswidrigkeits- und Mängelanzeige hat der junge Mann sich damit auch noch eine Mitteilung an die Führerscheinstelle verdient. Mit beiden musste noch ein Gespräch über die Gefährlichkeit ihres Treibens geführt werden. Sie wurden insbesondere auf die jüngsten (tödlichen) Zweiradunfälle im Stadtgebiet aufmerksam gemacht.
(Manfred Feist / 755-82117)
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