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Polizeipräsidium Frankfurt am Main

POL-F: 080425 - 0501 Rödelheim: Es war zwar nur ein Getränkebecher der auf die A 5 geworfen wurde, aber es hätte auch anders kommen können - Kindergruppe ermittelt

Frankfurt (ots)

Nach mehrwöchiger Ermittlungsarbeit gelang es
einer Polizeikommissarin des 11. Reviers (Rödelheim und Hausen), fünf
Buben zu ermitteln, gegen die zunächst eine Strafanzeige wegen eines 
"gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" (§ 315 b StGB) 
eingeleitet wurde.
Am Montagabend, des 17. März, beobachtete ein Mitarbeiter der 
Verkehrszentrale Hessen, Sitz in Frankfurt am Main, fünf Personen auf
einer Autobahnbrücke, die vom Stadtteil Rödelheim in Richtung 
Eschborner Feld gingen.
Über eine der vielen Verkehrsvideo-Kameras, die den Verkehrsfluss auf
der A 5 überwachen und die Schilderbrücken mit den flexiblen 
Verkehrszeichen steuern, sah der genannte Mitarbeiter auf einem 
seiner Bildschirme, wie jemand aus dieser Personengruppe heraus einen
Gegenstand nach unten auf einen Fahrstreifen der A 5 warf.
Einem glücklichen Umstand ist es wohl damals zu verdanken, dass 
auf der stark befahrenen vierspurigen Autobahn zur Hauptverkehrszeit 
keiner der ankommenden Fahrzeugführer ein unbedachtes Fahr- bzw. 
Bremsmanöver durchführte. Gerade zu einer Zeit, in der sich in 
Deutschland wenige Tage zuvor verschiedene sehr dramatische 
Ereignisse auf stark befahrenen Straßen - sogar mit tödlichem Ausgang
- ereignet hatten.
Auf Grund des gesicherten Videomaterials gelang es der 
Ermittlungsgruppe des Reviers mit kriminalistischem Spürsinn die 
Buben soweit auf dem gespeicherten Datenmaterial erkennbar zu machen,
dass ihre Identifizierung durch weitere Nachforschungen im 
benachbarten Eschborn in den folgenden Wochen gelang.
Mit ihren Eltern wurden die fünf Jungs im Alter zwischen 10 und 12
Jahren einige Tage später von der Polizeibeamtin geladen.
In den Gesprächen gelang es dann, den "Werfer des Gegenstandes",  
einen 12-jährigen Schüler aus Eschborn, zu ermitteln.
Während die anderen vier Jungs teilweise unter Tränen einräumten, bei
dieser Aktion dabei gewesen zu sein, scheint der "Werfer" immer noch 
nicht die Gefährlichkeit seines Handelns zu erkennen. "Es war doch 
nur ein Getränkebecher von Mc Donalds", so seine Aussage.
Zwar kann der 12-Jährige (noch Kind) nicht im Sinne des Strafrechts 
zur Verantwortung gezogen werden, jedoch wird sich das zuständige 
Jugendamt um den Buben und seine Familie kümmern müssen.
Ansonsten ist grundsätzlich die Strafandrohung bis zu fünf Jahre, in 
Extremfällen sogar von einem bis 10 Jahren.
Polizeilich wurde die Ermittlungsakte geschlossen und heute der 
Staatsanwaltschaft Frankfurt zur Kenntnis übersandt. (Jürgen Linker/ 
-82100)
Rufbereitschaft hat Herr Wagner, Tel.: 0173 - 6597905

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Frankfurt am Main
P r e s s e s t e l l e
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069/ 755-00
Direkte Erreichbarkeit von Mo. - Fr.: 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD) oder Verfasser (siehe Artikel)
Außerhalb der Arbeitszeit: 0173-6597905
Fax: 069 / 755-82009
E-Mail: pressestelle.ppffm@polizei.hessen.de
Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm





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