Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: 080425 - 0501 Rödelheim: Es war zwar nur ein Getränkebecher der auf die A 5 geworfen wurde, aber es hätte auch anders kommen können - Kindergruppe ermittelt
Frankfurt (ots)
Nach mehrwöchiger Ermittlungsarbeit gelang es einer Polizeikommissarin des 11. Reviers (Rödelheim und Hausen), fünf Buben zu ermitteln, gegen die zunächst eine Strafanzeige wegen eines "gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" (§ 315 b StGB) eingeleitet wurde.
Am Montagabend, des 17. März, beobachtete ein Mitarbeiter der Verkehrszentrale Hessen, Sitz in Frankfurt am Main, fünf Personen auf einer Autobahnbrücke, die vom Stadtteil Rödelheim in Richtung Eschborner Feld gingen. Über eine der vielen Verkehrsvideo-Kameras, die den Verkehrsfluss auf der A 5 überwachen und die Schilderbrücken mit den flexiblen Verkehrszeichen steuern, sah der genannte Mitarbeiter auf einem seiner Bildschirme, wie jemand aus dieser Personengruppe heraus einen Gegenstand nach unten auf einen Fahrstreifen der A 5 warf.
Einem glücklichen Umstand ist es wohl damals zu verdanken, dass auf der stark befahrenen vierspurigen Autobahn zur Hauptverkehrszeit keiner der ankommenden Fahrzeugführer ein unbedachtes Fahr- bzw. Bremsmanöver durchführte. Gerade zu einer Zeit, in der sich in Deutschland wenige Tage zuvor verschiedene sehr dramatische Ereignisse auf stark befahrenen Straßen - sogar mit tödlichem Ausgang - ereignet hatten.
Auf Grund des gesicherten Videomaterials gelang es der Ermittlungsgruppe des Reviers mit kriminalistischem Spürsinn die Buben soweit auf dem gespeicherten Datenmaterial erkennbar zu machen, dass ihre Identifizierung durch weitere Nachforschungen im benachbarten Eschborn in den folgenden Wochen gelang.
Mit ihren Eltern wurden die fünf Jungs im Alter zwischen 10 und 12 Jahren einige Tage später von der Polizeibeamtin geladen.
In den Gesprächen gelang es dann, den "Werfer des Gegenstandes", einen 12-jährigen Schüler aus Eschborn, zu ermitteln. Während die anderen vier Jungs teilweise unter Tränen einräumten, bei dieser Aktion dabei gewesen zu sein, scheint der "Werfer" immer noch nicht die Gefährlichkeit seines Handelns zu erkennen. "Es war doch nur ein Getränkebecher von Mc Donalds", so seine Aussage. Zwar kann der 12-Jährige (noch Kind) nicht im Sinne des Strafrechts zur Verantwortung gezogen werden, jedoch wird sich das zuständige Jugendamt um den Buben und seine Familie kümmern müssen. Ansonsten ist grundsätzlich die Strafandrohung bis zu fünf Jahre, in Extremfällen sogar von einem bis 10 Jahren. Polizeilich wurde die Ermittlungsakte geschlossen und heute der Staatsanwaltschaft Frankfurt zur Kenntnis übersandt. (Jürgen Linker/ -82100)
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