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Polizeipräsidium Frankfurt am Main

POL-F: 090630 - 822 Dornbusch: Altenpfleger gibt Senioren Schlafmittel und bestiehlt ihn

Frankfurt (ots)

Ein 34-jähriger Altenpfleger steht im dringenden
Verdacht in einem Altenwohnheim einen 89-jährigen Rentner mit 
Schlafmitteln ruhig gestellt zu haben, um ihm anschließend Geld 
stehlen zu können.
Der betagte Herr hatte einen Tag nach dem Diebstahl von 350 EUR 
Bargeld beim
12. Polizeirevier Anzeige erstattet und auch einen Tatverdacht gegen 
den Pfleger ausgesprochen. Er sprach davon, dass dieser im ein 
"K.O.-Mittel" verabreicht habe.
Mit diesen Erkenntnissen erschienen die Beamten in dem Wohnheim. 
Der Pfleger wies alle Vorwürfe von sich und auch die Heimleitung  
stellte dem Mitarbeiter ein allerbestes Leumundszeugnis aus: Er sei 
"über jeden Verdacht erhaben!". Eine Durchsuchung des Arbeitsplatzes 
sowie des Pflegers verlief zunächst ohne, das  Beweismittel gefunden 
werden konnte.
Eine Blut- und Urinprobe des Opfers brachte an den Tag, dass dem 
Rentner ein Schlafmittel verabreicht wurde. Dieses Schlafmittel hatte
der Rentner bis dahin nicht verordnet bekommen. Entsprechende 
Überprüfungen bei seinem Hausarzt sowie in Apotheken wurden 
durchgeführt.
Der Altenpfleger hatte aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit aber 
Zugang zu diesem Medikament, das in einem Medizinschrank für andere 
Bewohner vorhanden ist.
Weitere Ermittlungen der Kriminalpolizei, die von einem Raubdelikt
ausgeht, ergaben, dass bei den Arbeitsstellen in der Vergangenheit 
mehrfach Diebstähle erfolgt sind, die aber "betriebsintern" gelöst 
wurden und keine Anzeigen bei der Polizei erstatteten. Besonders 
verwerflich erscheint hier, dass sich der Tatverdächtige schon in der
Vergangenheit immer sehr betagte Opfer, Ende 80 Jahre, aussuchte, die
scheinbar für ihn leichte Beute darstellten.
Im vorliegenden Fall war er an den Falschen geraten. Das Opfer 
beschwerte sich massiv über den Diebstahl bei der Heimleitung und 
sprach mehrfach den Pfleger an, dass er sein Geld wieder haben will 
und drohte auch mit rechtlichen Schritten.
Tatsächlich übergab der Altenpfleger knapp zwei Wochen später die 
relevanten 350 Euro und erklärte ihm, wie später auch der 
Pflegeleitung, dass er zwar unschuldig ist, aber sein "Gesicht 
aufgrund der falschen Verdächtigungen nicht verlieren möchte". 
Mittlerweile hatten auch Arbeitskollegen und andere Heimbewohner ihn 
mehrfach mit Vorwürfen konfrontiert.
Vor dem Hintergrund der Geldrückgabe bewertete die Heimleitung 
ihren Mitarbeiter neu und entschied sich nach einigen Tagen zur 
fristlosen Kündigung des Pflegers.
In einem Fall des Diebstahls in Verbindung mit der Nutzung einer 
gestohlenen EC-Karte wurde der 34-Jährige bereits rechtskräftig zu 
einer Geldstrafe verurteilt.
(André Sturmeit, Telefon 069 - 755 82112)
Rufbereitschaft hat Herr Winkler, Telefon: 0173-6597905

Rückfragen bitte an:

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P r e s s e s t e l l e
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069/ 755-00
Direkte Erreichbarkeit von Mo. - Fr.: 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD) oder Verfasser (siehe Artikel)
Außerhalb der Arbeitszeit: 0173-6597905
Fax: 069 / 755-82009
E-Mail: pressestelle.ppffm@polizei.hessen.de
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