Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: 090806 - 985 Flughafen: Nicht alles darf mitverreisen; vermehrt verbotene Gegenstände im Reisegepäck aufgefunden
Frankfurt (ots)
Im Laufe der Ferienzeit häufen sich am Flughafen die Vorkommnisse, bei denen Kinder und Jugendliche im Rahmen der Passagierkontrollen gemäß Luft- Sicherheits- Gesetz (LuftSiG) im Besitz von verbotenen Gegenständen angetroffen werden.
Aktuell wurde am 02.08.09 ein 15- jähriger Schüler aus Brasilien vor einem Flug nach Sao Paulo kontrolliert und legte den verdutzten Sicherheitsmitarbeitern zwei Butterflymesser und zwei Schlagringe vor. Beide Gegenstände sind nach dem Waffengesetz als verbotener Gegenstand eingestuft und demnach generell nicht erlaubt. Auch am 09.06.09 wurden die Kontrolleure fündig und stellten bei einem aus Peking einreisenden 20- Jährigen fünf demontierte Nunchaku sicher, die ebenfalls als verbotener Gegenstand eingestuft sind. Ein 15- jähriger Schüler aus Offenbach musste am 07.07.09 erkennen, dass er einen Schlagring und zwei Teleskopschlagstöcke nicht nach Schweden ausführen darf, selbst wenn die Familie an diesem Tag nach Skandinavien ausgewandert ist. Der unrühmliche Höhepunkt anlässlich einer Kontrolle am 29.07.09 war die Mutter eines neunjährigen Kindes aus Norwegen. In ihrem Gepäck wurde ebenfalls ein Nunchaku gefunden und sichergestellt, obwohl die Mutter angab den verbotenen Gegenstand als Spielzeug! in Venedig gekauft zu haben.
Die Polizei rät daher allen Reisenden sich vor dem Abflug bei den Fluggesellschaften oder ihrem Reisebüro zu informieren, welche Gegenstände nach dem Luftsicherheits- Gesetz in einem Flugzeug transportiert und in dem jeweiligen Reiseziel auch eingeführt werden können. Davon unberührt bleiben natürlich die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Waffengesetzes.
(Alexander Löhr, 069/755-82117)
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