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Polizeipräsidium Frankfurt am Main

POL-F: 090922 - 1198 Frankfurt: 12 Jahre Gemeinsame Arbeitsgruppe Intensivtäter (GAI)

Frankfurt (ots)

Was in einem Spindraum im 3. Stock der
alterwürdigen Einsatzbereitschaft in der Rossittener Straße begann, 
besteht nunmehr bereits schon seit 12 Jahren. Die Rede ist von der 
Gemeinsamen Arbeitsgruppe Intensivtäter (GAI), der Beamte der Polizei
und der Ausländerbehörde Frankfurt angehören.
Weshalb wurde im Jahre 1997 die Arbeitsgruppe überhaupt gebildet?
In der innerstädtischen Raub-Rauschgift-Szene kam es immer wieder 
zu Aufgriffen von Ausländern mit beträchtlichen Fallzahlen im Bereich
der Straßenkriminalität. Zudem hielten sich diese Personen illegal im
Bundesgebiet auf oder ihr ausländerrechtlicher Status war völlig 
ungeklärt. Defizite durch Zuständigkeitsgerangel, fehlenden 
Informationsfluss und mangelhafte Strukturen bei allen beteiligten 
Institutionen (Polizei, Ausländerbehörden, Staats- und 
Amtsanwaltschaften, Gerichte) ließen sich erahnen.
Zunächst gingen die Beamten daran, alle Probanden mit über 30 
Falldaten näher zu beleuchten. Maßgebend bei der Auswahl der in Frage
kommenden Personen war primär ihr kriminelles Betätigungsfeld 
Frankfurt, unabhängig vom Standort der aktenführenden 
Ausländerbehörden im gesamten Bundesgebiet. Ziel der "GAI" war und 
ist - im Anschluss an die strafrechtlichen Sachbearbeitung und 
Sanktionierung durch die Justiz - jeweils die zeitnahe Abschiebung. 
Das Aufenthaltsrecht gibt dazu vielfältige Möglichkeiten, die zu 
nutzen waren.
Die Erfolge ließen dann auch nicht lange auf sich warten. 
Innerhalb des restlichen Jahres 1997 konnten 77 ausländische 
Intensivtäter abgeschoben werden, die zusammen 2946 Falldaten 
(=Schnitt 38 pro Person) zu verzeichnen hatten. In der Folge stiegen 
die jährlichen Abschiebungen in den Jahren von 1998 (103), 1999 (109)
bis im Jahr 2000 auf 127 an. Danach hatte sich die Zahl der 
abgeschobenen Personen bis zum vergangenen Jahr auf durchschnittlich 
69 eingependelt.
Zwischenbilanz Ende August 2009: Insgesamt hatten die abgeschobenen 
Intensivtäter 45580 Falldaten zu verzeichnen, im Schnitt also 46 pro 
Person, wobei der "Beste" bei 692 Falldaten lag.
Schwerpunkt der Sachbearbeitung war - und ist es auch heute noch -
die Identifizierung von geduldeten Ausländern. Für diese Arbeit ist 
einige Kreativität vonnöten. Oftmals bleibt der "GAI" nur noch der 
lange und mühsame Weg, dem jeweiligen Konsulat zu beweisen, dass es 
sich um einen ihrer Landsleute handelt und um ein Reisedokument zu 
bitten.
Wie viele der abgeschobenen Personen kehren wieder zurück?
Nach Erkenntnissen der "GAI" kehren etwa 15% der abgeschobenen 
Personen
wieder zurück. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das gleiche Prozedere
von vorne beginnt. Ganz sicher bestehen für diese Personen 
Ausschreibungen zur Festnahme, entweder von den jeweiligen 
Ausländerbehörden oder für die Restfreiheitsstrafen aus § 456 StPO, 
die zugunsten der Abschiebung nachgelassen wurden. Am Ende der 
Strafvollstreckung steht auf jeden Fall immer wieder eine erneute 
Abschiebung. Ziel der "GAI" ist es, eine illegale Wiedereinreise so 
unattraktiv wie möglich zu machen.
Und da für alle Intensivtäter ED-Daten und zu 99 % DNA-Muster 
vorhanden sind, kann das Dunkelfeld nicht groß sein.
Festzuhalten bleibt also, dass etwa 85% der abgeschobenen Personen
nicht wieder zurückkommen. Ein Ergebnis, für das sich die Arbeit der 
"GAI" lohnt.
Zwischenzeitlich ist die "GAI" im neuen Polizeipräsidium 
beheimatet.
Die Personalstärke hat sich nochmals von zwei auf drei Mitarbeiter 
der Polizei erhöht, die Ausländerbehörde Frankfurt stellt nach wie 
vor zwei Mitarbeiter.
Die Arbeitsgruppe ist ein Bestandteil bei der Dienststelle 
Zentrale Ermittlungen. Seit 2001 wurde das Arbeitsprinzip der "GAI" -
Polizei und Ausländerbehörde arbeiten unmittelbar zusammen - auf die 
breite Basis ausgedehnt, und alle Ausländerdelikte
werden in Frankfurt zentral bearbeitet.
Inzwischen versehen insgesamt 10 engagierte und motivierte 
Mitarbeiter der Ausländerbehörde Frankfurt in diesem 
Schnittstellenbereich Dienst und sind bei       D 550 (auch räumlich)
integriert.
(Karlheinz Wagner, Telefon 069 - 755 82115)

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Frankfurt am Main
P r e s s e s t e l l e
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069/ 755-00
Direkte Erreichbarkeit von Mo. - Fr.: 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD) oder Verfasser (siehe Artikel)
Rufbereitschaft: 0173-6597905
Fax: 069 / 755-82009
E-Mail: pressestelle.ppffm@polizei.hessen.de
Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm





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