Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main Wohnungsdurchsuchungen in Ermittlungsverfahren gegen "Hütchenspieler"
Frankfurt (ots)
In den frühen Morgenstunden des 21.10.2009 haben Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Frankfurt in einem von der Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft geführten Ermittlungsverfahren die Wohnungen von zwei im Bahnhofsviertel agierenden Gruppierungen wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs sowie weiterer Straftaten durchsucht und hierbei umfangreiches Beweismaterial sichergestellt sowie zwei Personen vorläufig festgenommen.
Den insgesamt 12 - überwiegend aus dem ehemaligen Jugoslawien stammenden - Beschuldigten wird vorgeworfen, seit mindestens Juni 2009 insbesondere durchreisende Touristen, aber auch gutgläubige Ortsansässige, um teils hohe Geldbeträge beim sogenannten "Hütchenspiel" erleichtert zu haben. So wurden beispielsweise einem Geschädigten innerhalb einer Minute EUR 1.500,- abgenommen; im Anschluss hieran wurde er zum Geldautomaten begleitet, um neues Spielgeld abzuheben, welches dann in die Taschen der Hütchenspieler floss.
Dabei gingen die Beschuldigten durchgängig arbeitsteilig vor und setzten unter anderem sog. "Anreißer" ein, die mit dem eigentlichen Hütchenspieler zum Schein spielten, um Passanten zum Mitspielen zu animieren und durch erzielte Gewinne bei den später Geschädigten den Eindruck zu erwecken, es handele sich um ein faires Spiel.
Eine Mitspielerin war sogar eigens dafür eingesetzt, sich mit den potentiellen Opfern "anzufreunden" und sie zu mehreren Bargeldabhebungen zu veranlassen.
Eine Gewinnchance hatten die Opfer dagegen nie. In den jeweils entscheidenden Spielen manipulierte der Spieler, von den Opfern unbemerkt, die Kugel unter ein anderes Hütchen als dasjenige unter dem es sich bei normalem Verlauf hätte befinden müssen.
Im Rahmen der über mehrere Monate - überwiegend verdeckt - geführten Ermittlungen konnten 19 bandenmäßig begangene Betrugshandlungen beweiskräftig dokumentiert werden.
Gegen alle beteiligten Beschuldigten wurden Aufenthaltsverbotsverfügungen für das Bahnhofsviertel erlassen. Ein Verstoß hiergegen wird mit einem empfindlichen Zwangsgeld geahndet. Die Frankfurter Polizei wird die Aufenthaltsverbotsverfügungen in den nächsten Wochen intensiv kontrollieren.
Horst Streiff Alexander Löhr Leitender Oberstaatsanwalt PP Frankfurt am Main
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