Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: 091118 - 1452 Messegelände: Während der IAA: Gestohlene wertvolle Uhr wieder aufgetaucht
Frankfurt (ots)
Nach rund zwei Monaten ist eine auf einem Ausstellungsstand während der IAA ausgestellte wertvolle Uhr der Marke Breitling im Wert von rund 10.250 Euro wieder aufgetaucht. Der mutmaßliche Dieb erlag offenbar dem Fahndungsdruck der Polizei, hatte sich deswegen seinem Rechtsbeistand anvertraut, der sich daraufhin mit der Polizei in Verbindung setzte. Mittlerweile wurde die gestohlene Uhr wieder zurückgegeben. Gegen den 66-jährigen Beschuldigten wurde seitens der geschädigten Firma nunmehr eine Anzeige wegen Diebstahls erstattet.
Eine Uhren-Firma in Baden Württemberg hatte während der Automobilausstellung 20 Uhren der Marke Breitling im Wert von rund 200.000 Euro, die explizit für einen renommierten Automobilhersteller hergestellt worden waren, für Ausstellungszwecke auf dem Stand der Firma präsentiert. Wie zwischenzeitlich ermittelt werden konnte war die Uhr während der ersten beiden Messetage, in welcher nur akkreditierte Pressevertreter Zugang zur Messe hatten, gestohlen worden. Vermutlich hatte der Beschuldigte unter falschen Angaben beim Veranstalter einen Presseausweis erhalten und konnte so ungehindert die Messehallen betreten. Nachdem der Tatverdächtige die Uhr entwendet hatte, versuchte er das gute Stück in einem im Landkreis Offenbach ansässigen Uhrengeschäft zu veräußern. Leider wurden dem 66-Jährigen zum Verhängnis, dass der Geschäftsmann mit dem Anzeigeerstatter geschäftlich in Verbindung stand, ihm zudem der geschilderte Ankauf der Uhr auf der Messe unglaubwürdig erschien und ferner der Beschuldigte über keinerlei Kaufbelege verfügte. Nachdem der Beschuldigte das Geschäft wieder verlassen hatte, wurde spätestens nach einem Telefonat des Geschäftsmannes mit dem Geschädigten offenkundig, dass die Uhr gestohlen worden war. Seltsamerweise war der 66-Jährige überall mit seinen richtigen Personalien aufgetreten, so dass er zwar schnell ermittelt wurde, jedoch eine beantragte Wohnungsdurchsuchung in Frankfurt nicht vollstreckt werden konnte, da der Beschuldigte unter der besagten Adresse nicht bekannt war. Doch als der Tatverdächtige offenbar erfuhr, dass die Polizei nach ihm suchte, wandte er sich an seinen Rechtsanwalt. Bislang konnte der 66-Jährige, der bei der Polizei bereits in Erscheinung getreten ist und der über keinen festen Wohnsitz verfügt, jedoch noch nicht festgenommen werden.
(Karlheinz Wagner/069/755-82115)
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