Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: 091228 - 1622 Dornbusch: Nachbar betrügt 95 Jahre alte Seniorin um 21.000 Euro
Frankfurt (ots)
Eine im Dornbusch wohnende 95 Jahre alte Rentnerin ist durch ihren 61-jährigen Nachbarn um rund 21.000 Euro betrogen worden. Die Sache flog auf, als der in Bayern lebende Neffe der Geschädigten ungewöhnliche hohe Geldabbuchungen auf dem Konto der Frau feststellte. Nachdem nunmehr eine beim zuständigen Fachkommissariat K 23 entsprechende Anzeige erstattet wurde, haben die Beamten die Ermittlungen wegen des Verdachts des EC-Kartenbetruges aufgenommen.
Nach Mitteilungen des Neffen der Geschädigten, der Zugriff auf das Konto der 95-Jährigen hat, bemerkte dieser mindestens acht betrügerische Abhebungen von jeweils 1.000 Euro im laufenden Monat, jeweils an einem Bankautomaten im Dornbusch. Weitere Ermittlungen in der Wohnung der Seniorin ergaben, dass ihre EC-Karte mit der dazugehörigen PIN-Nummer, die beides in einem Umschlag aufbewahrt wurden, fehlte. Ergänzende Nachfragen bei der Bank ergaben, dass es bereits seit November dieses Jahres zu fragwürdigen Abbuchungen gekommen sei. Der Schaden beläuft sich auf 21.000 Euro.
Ein vager Tatverdacht richtete sich bald gegen den 61-jährigen Nachbarn der Frau, der sich in der Vergangenheit des Öfteren bei der Geschädigten aufgehalten hatte. Da die mittlerweile gesperrte EC-Karte bislang noch nicht eingezogen worden war bestand die Hoffnung, dass der Beschuldigte weiterhin versuchen würde, Geld an dem Automaten abzuheben. Aus diesem Grund legten sich Polizeibeamte auf die Lauer und am vergangenen Mittwoch tauchte der Tatverdächtige an dem betreffenden Automaten wieder auf, versuchte jedoch nicht Geld abzuheben. Trotzdem entschlossen sich die Beamten ihn zu kontrollieren. Dabei fanden sie bei ihm die EC-Karte der 95-jährigen Seniorin. Daraufhin wurde der Mann festgenommen. Zunächst bestritt der 61-Jährige die Taten vehement und gab vor, die EC-Karte von der Rentnerin zur Aufbewahrung erhalten zu haben. In seiner Vernehmung rang er sich dann doch durch, zumindest sechs bis sieben Verfügungen von jeweils 1.000 Euro vorgenommen zu haben. Genau erinnern konnte oder wollte sich der Mann aber nicht und antwortete auf die Frage nach dem genauen Tathergang "...das weiß nur der Wind!" Bei einer Wohndurchsuchung bei dem einschlägig polizeilich bekannten Beschuldigten wurden über 11.000 Euro Bargeld aufgefunden und auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Frankfurt beschlagnahmt.
Haftgründe lagen nicht vor, so dass der 61-Jährige nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen wurde. (Karlheinz Wagner/069/755-82115)
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