Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: 010223 Pressemitteilungen 3, Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Frankfurt (ots)
010223 - 0232 Die Bekanntschaft mit einem 28jährigen Togolesen kam einer Frau teuer zu stehen
Die Bekanntschaft mit einem 28jährigen Togolesen ist einer in Frankfurt lebenden Jugoslawin teuer zu stehen gekommen. Die Frau sitzt nunmehr nicht nur auf einem Schuldenberg von über 62.000,-- DM, sondern wird sich demnächst auch vor Gericht verantworten müssen. Daß sie jedoch unverschuldet in diese mißliche Lage geriet, erfuhr die ahnungslose Frau erst durch einen Anruf der Frankfurter Polizei. Dort hatte beim zuständigen Betrugskommissariat ein Mitarbeiter einer Bankfiliale in Wiesbaden angezeigt, daß zu Lasten eines Firmenkunden ein Betrag von 62.583,65 DM mittels eines gefälschten Überweisungsformular auf das Konto der Jugoslawin bei einer Bankfiliale in Frankfurt überwiesen worden sei. Die Frau habe sofort über diesen Betrag verfügt. Mit dem Sachverhalt konfrontiert erklärte die Frau gegenüber den zuständigen Kriminalbeamten, sie habe in einer Diskothek einen «Schwarzen» mit dem Namen Tony Iber kennengelernt. Dieser habe nach einiger Zeit erzählt, daß er von einem Bruder in London eine größere Geldzahlung erwarte. Da er jedoch über kein Konto verfüge, habe er sie gebeten, ihm ihr Girokonto für die Überweisung zur Verfügung zu stellen. Sie habe sich dabei nichts gedacht und sei damit einverstanden gewesen. Einige Zeit später sei dann ein Betrag von rund 62.000,-- DM von einer Firma in Wiesbaden gekommen. Auf Befragen habe ihr der Tony gesagt, daß diese Firma mit seinem Bruder in England zusammenarbeite. Anschließend habe sie wunschgemäß das Geld in Teilbeträgen bei verschiedenen Bankfilialen in bar abgehoben und dem Tony übergeben. Sie selbst habe nichts erhalten. Wochen später erhielt sie von der Bank die Mitteilung, daß der Betrag unrechtmäßig überwiesen worden sei. Er wurde zurückgefordert und seitdem stehe ihr Konto im Soll. Als der Tony dies mitbekommen habe, brach er den Kontakt mit ihr ab. Erst jetzt sei ihr klar geworden, daß sie von «Tony» überhaupt nichts näheres weiß. Man habe sich immer in der Stadt oder in ihrer Wohnung getroffen. Tony habe ihr auch keine Handynummer gegeben, sondern immer bei ihr angerufen. Angeblich sei er bei der US-Army auf der Airbase beschäftigt. Der Zufall wollte es jetzt, daß die Frau vor einigen Tagen «ihren Tony» in der Stadt sah und beobachtete, wie dieser in einem Haus im Gallusviertel verschwand. Daraufhin verständigte sie die Polizei. In der vergangenen Woche konnte der Beschuldigte von Polizeibeamten dann dort angetroffen und zunächst vorläufig festgenommen werden. Bei ihm handelt es sich um einen 28jährigen Mann aus Togo. Den Namen Tony Iba benutzte er lediglich als Alias-Namen. Während der Wohnungsdurchsuchung gelang dem Mann trotz Bewachung bei einem vorgetäuschten Toilettengang jedoch die Flucht. Die Fahndung ist eingeleitet. Der 28jährige ist bei der Polizei wegen verschiedener Delikte einschlägig in Erscheinung getreten. Anläßlich der Wohnungsdurchsuchung wurden unter anderem gefälschte Ausweispapiere und sonstige Unterlagen gefunden, die auf weitere betrügerische Handlungen hindeuten und noch abzuklären sind.
Im Zusammenhang mit der geschilderten Straftat warnt die Polizei vor dem Auftreten weiterer ähnlich agierender Täter. Dem hiesigen Betrugskommissariat sind Fälle bekannt, bei denen es bislang unbekannten Tätern auf die geschilderte Art und Weise gelang, von Frauen Geldbeträge zu erschleichen. Die Betrüger arbeiten dabei immer mit der gleichen Masche. So lernen sie beispielsweise in Lokalen ihre Opfer kennen, bedienen sich dabei eines Alias-Namens und bauen ein Vertrauen zu den Frauen auf. Später tischen sie ihnen das Märchen von den Verwandten im Ausland auf, von denen sie größere Geldbeträge erwarteten. Da sie sich jedoch angeblich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten würden bzw. Angehörige der US-Army seien, verfügten sie über kein eigenes Girokonto und bitten die Frauen, ihr eigenes Konto für die bevorstehende Transaktion zur Verfügung zu stellen.
Die Polizei weist darauf hin, daß die geschädigten Frauen nicht nur strafrechtlich belangt werden können (Verdacht der Beteiligung an der betrügerischen Einlösung eines Überweisungsträgers), sondern sie sitzen darüber hinaus noch auf den Schulden, die die Banken auf dem Wege der Zivilklage von ihnen zurückfordern. (Karlheinz Wagner/-8014).
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ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Frankfurt
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