Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: 020106 - 0022 Ginnheim: Psychisch kranker Mann schoss bei Nachbarn durch die Tür.
Frankfurt (ots)
Mit dem Schrecken kam ein 36-jähriger Ginnheimer davon, nachdem sein psychisch kranker Nachbar mehrere Schüsse auf seine Wohnungstür abgegeben und die Geschosse das Türblatt durchschlagen hatten. Stunden später konnte der Schütze in einem Lokal festgenommen werden. Der 47-jährige Täter klingelte am vergangenen Freitagabend gegen 19.25 Uhr in der Theodor-Storm-Straße bei seinem unmittelbaren Nachbarn. Nachdem dieser die Tür geöffnet hatte, beschimpfte er ihn wegen des Lärms in der Silvesternacht. Ohne auf diese Diskussion einzugehen, schloss der 36-Jährige wieder seine Tür und ging zurück ins Wohnzimmer. Er hörte noch - so seine spätere Aussage - wie der 47-Jährige äußerte, dass er nun seine "Wumme" holen werde. Wenige Augenblicke später peitschten fünf Schüsse in einer Höhe von etwa 1,20 m durch die Wohnungstür. Später konnten drei Geschosse im Flur und zwei weitere in der an der Garderobe aufgehängten, wattierten Jacke des Wohnungsinhabers sichergestellt werden. Sofort verständigte der Geschädigte den Polizeinotruf. Da zunächst der Verdacht bestand, dass sich der Täter noch in seiner Wohnung befinden würde, wurde die Eingangstür durch das Überfallkommando gewaltsam geöffnet und die Räumlichkeiten mit negativem Ergebnis durchsucht. Jedoch stellten die Beamten zwei scharfe Waffen, ein Vorderladergewehr und eine Duellpistole mit entsprechendem Zubehör sicher. Darunter allerdings nicht die Tatwaffe. Etwa drei Stunden später konnte der Gesuchte festgenommen werden. Er tauchte mit einem Beutel Fastfootessen in einem Weinlokal in der Schloßstraße auf und erzählte dort lautstark von seinen Waffen und einer Schießerei. Daraufhin verständigte eine Kellnerin des Lokals die Beamten des nahegelegenen 13. Polizeireviers. Kurze Zeit später erfolgte die vorläufige Festnahme des Mannes, nachdem bereits gezielt gefahndet wurde. Bei seiner Ergreifung hatte er die Tatwaffe ebenfalls nicht dabei. Die Ermittlungen wurden zwischenzeitlich durch das Kommissariat für Tötungsdelikte übernommen, da gegen ihn ein Strafverfahren wegen des Verdachts der versuchten Tötung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet wurde. Zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen macht der Beschuldigte keine Angaben, auch nicht wo er die Tatwaffe abgelegt hat. Der offensichtlich bereits seit Jahren psychisch Erkrankte wurde am späten Samstagnachmittag dem Haftrichter mit der Anregung überstellt, einen Untersuchungshaftbefehl gegen ihn zu erlassen bzw. eine Einweisung in die Psychiatrie zu verfügen. Die ergangene Entscheidung ist der Polizei zurzeit noch nicht bekannt. (Jürgen Linker/ -8044).
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