Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: 020307 - 0282 Fechenheim: Außer Spesen....
Frankfurt (ots)
Neun Funkwagenbesatzungen von Schutzpolizei und Kripo mußten vergangene Nacht zu einem Einsatz zusammengezogen werden, weil eine angetrunkene Frau der Wirtin eines Fechenheimer Lokales eine wilde Erpressungsgeschichte auftischte.
Die 38jährige hatte am Donnerstag morgen gegen 02.10 Uhr die in der Straße Alt-Fechenheim gelegene Gaststätte betreten, eine Autonummer auf einen Bierdeckel geschrieben und gegenüber der Wirtin behauptet, außen im Wagen würden ihre beiden Kinder von einem mit einem Messer bewaffneten Anhalter bedroht, den sie aufgenommen habe. Der Mann verlange "Geld!". Unter dem Vorwand, sich bei einer ihr bekannten Wirtin Geld auszuleihen, habe er ihr das Verlassen des Fahrzeuges gestattet. Kurz danach verließ die Frau das Lokal wieder mit der Bemerkung, jetzt in die Biersteiner Straße fahren zu wollen.
Die Zeugin verständigte sofort die Polizei. Wenig später wurde das "Tatfahrzeug" mit der aufgeschriebenen Kennzeichenkombination in der Biersteiner Straße aufgefunden. Der Wagen, ein Opel Omega, war verlassen. Mehrere Beamte umstellten das Haus. Alles blieb ruhig. Die Polizeibeamten hatten sich bereits darauf vorbereitet, die inzwischen lokalisierte Wohnung des "Opfers" nötigenfalls zu stürmen. Doch bereits auf einfaches Klingeln öffnete ihnen wenig später ein Mann die Türe, bei dem es sich um den Gatten der 38jährigen handelte. Er gab an, den ganzen Abend zusammen mit seinen Kindern zu Hause verbracht zu haben. Und seine Ehefrau, so ergänzte er, schlafe gerade. Tatsächlich lag die Frau, die kurz zuvor noch in dem Lokal eine wirre Bedrohungslage geschildert hatte, jetzt schlafend in ihrem Bett. Sie stand erheblich unter Alkoholeinfluß. Anhaltspunkte dafür, daß sich eine Straftat zum Nachteil ihrer Kinder oder ihr selbst ereignet hatte, fanden sich bei den anschließenden Ermittlungen nicht. Die Beamten weckten die "Märchenerzählerin", veranlaßten eine Blutprobe und leiteten gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschung einer Straftat, Bedrohung, Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis ein. Obwohl die Frau anläßlich der Erstbefragung zugab, "die Sache vorgetäuscht zu haben, konnte sie wegen der bewußtseinstrübenden Wirkung des genossenen Alkohols noch nicht förmlich vernommen werden. Sie wurde nach Abschluß der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt. (Manfred Feist/-8013).
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