Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: 171204 - 1299 DUNKLE JAHRESZEIT
Frankfurt (ots)
Verbraucherzentrale Hessen und Polizei Hessen informieren am 07. Dezember im Polizeiladen in Frankfurt
Am Donnerstag, den 07. Dezember 2017 von 17.00 bis 19.00 Uhr informieren die Verbraucherzentrale und die Polizei Hessen in der polizeilichen Beratungsstelle, Zeil 33, in Frankfurt am Main, zu Einbruchschutz, Trickdiebstahl und den notwendigen Schutz durch eine Hausratversicherung. Am Infoabend stehen die Beraterinnen und Berater der Verbraucherzentrale und Polizei den Fragen der Ratsuchenden kostenlos Rede und Antwort. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
HOCHSAISON FÜR EINBRECHER UND TASCHENDIEBE
Gerade die dunkle Jahreszeit bietet für Einbrecher günstige Tatgelegenheiten - insbesondere in der Dämmerung, wenn die Bewohner noch unterwegs sind. Deshalb rät die Polizei allen Immobilienbesitzern und Mietern, ihr Haus bzw. ihre Wohnung herstellerunabhängig und kostenfrei von einem polizeilichen Berater in Augenschein nehmen zu lassen. Unter www.polizei-beratung.de können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger zum regionalen Beratungsangebot und über www.k-einbruch.de auch über Fördermöglichkeiten informieren. Weitere Informationen zum Thema Einbruchsschutz auf www.polizei.hessen.de.
Doch nicht nur in den eigenen vier Wänden ist Vorsicht geboten. Besonders auf Weihnachtsmärkten treiben häufig Taschen- und Trickdiebe ihr Unwesen. Taschendiebe arbeiten meist in Gruppen: Einer lenkt das Opfer ab, ein weiterer "zieht" die Beute und gibt sie an einen Dritten weiter. Der taucht damit in der Menge unter. Werden die Diebe nicht auf frischer Tat ertappt, sind sie meist nur schwer ausfindig zu machen - zumal die Opfer erst spät den Verlust bemerken und die Täter nicht beschreiben können.
MIT EINER HAUSRATVERSICHERUNG DEN SCHADEN BEGRENZEN
Werkzeugspuren an Türen und Wänden, eingeschlagene Fenster, demolierte Rollläden - Schäden, die Einbrecher am Gebäude anrichten, können hohe Kosten verursachen. Zum Standardschutz einer Hausratversicherung gehört auch die Schadensregulierung nach einem Einbruchdiebstahl oder nach Vandalismus. Wohngebäudeversicherungen decken diese Schäden nur im Einzelfall mit Extraklauseln ab.
ES KOMMT AUFS KLEINGEDRUCKTE AN
Trickdiebstahl ist über manche Hausratversicherungen abgedeckt - allerdings nur, wenn es ausdrücklich vereinbart ist. Zudem kommt es auf einzelne Aspekte des Falles an: Hat ein Dieb sich durch Täuschung Eintritt in die Wohnung verschafft? Ist der Geschädigte über 60 Jahre alt? Wird ein Schaden durch entwendete Kreditkarten bis zu einer bestimmten Höhe abgedeckt?
Über die Kooperation zwischen Verbraucherzentrale und Polizei:
Zwischen dem Hessischen Landeskriminalamt und der Verbraucherzentrale Hessen besteht seit dem 22.07.2014 eine Kooperationsvereinbarung. Ziel dieser Sicherheitskooperation ist, den Schutz der hessischen Bürgerinnen und Bürger vor Vermögens- und Eigentumsdelikten zu verbessern. Polizei und Verbraucherzentrale führen daher mehrmals im Jahr Informations- und Aufklärungskampagnen durch.
Für weitere Informationen
Ute Bitter | Teamleitung Öffentlichkeitsarbeit Tel. (069) 97 20 10-31, bitter@verbraucher.de
Manuela Lang - Polizeiliche Beratungsstelle Tel. (069) 755 34154 oder 755 55 555 Beratungsstelle.ppffm@polizei.hessen.de
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