Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: 030218 - 0198 Statement des Polizeipräsidenten Harald Weiss-Bollandt zu den Vorwürfen gegenüber Polizeivizepräsident Daschner.
Frankfurt (ots)
Wenn ich heute verschiedenen Pressemeldungen entnehme, daß auf Drängen von Polizeivizepräsident Daschner das Geständnis des angeschuldigten Magnus G. erpreßt worden sein soll, so ist dies unzutreffend und Überdies geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei zu schädigen.
Angesichts der am 01. Oktober 2002 gegebenen eindeutigen Beweislage, bestand zu diesem Zeitpunkt keine Notwendigkeit, den Angeschuldigten zu einem Geständnis zu bringen.
In den frühen Morgenstunden des 01. Oktober 2002 ging es vielmehr um folgendes:
In der Nacht hatte die Polizei sich intensiv bemüht, den Aufenthaltsort des Jungen in Erfahrung zu bringen. Dazu gehörte auch eine Gegenüberstellung mit der Schwester des Jakob von Metzler. Magnus G. hatte erklärt, daß das Kind noch am Leben sei und er den Aufenthaltsort kenne. Nachdem umfangreiche Suchmaßnahmen am Langener Waldsee erfolglos blieben, verminderte sich mit jeder Stunde die Aussicht auf Rettung des unversorgten Kindes.
In dieser Situation durfte die Polizei mit ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag, Leben zu schützen, nicht untätig bleiben. Als alle einsatztaktischen Maßnahmen erschöpft waren, sah Polizeivizepräsident Daschner in der Androhung unmittelbaren Zwanges die letzte Möglichkeit, den Aufenthaltsort des kleinen Jungen in Erfahrung zu bringen.
Die Rechtsgüter, Leben des Kindes und die körperliche Unversehrtheit des angeschuldigten Magnus G., waren gegeneinander abzuwägen.
Wenn sich der Polizeivizepräsident für das Leben des Jungen entschieden hat, so halte ich dies ohne jede Einschränkung für richtig.
Die Medien berichten zu Recht durchgängig, daß es sich bei Polizeivizepräsident Daschner um einen besonnenen, äußerst pflichtbewußten und erfahrenen Beamten handelt. Gleiches gilt für den ebenfalls beschuldigten Kriminalhauptkommissar. In einer Situation, die das Gesetz als rechtfertigenden Notstand beschreibt, entschieden sie sich für das Leben des Kindes.
Diese Vorgehensweise unterliegt in einem Rechtsstaat selbstverständlich der justiziellen Überprüfung. Aus diesem Grund wurde die StA noch am gleichen Tag von Herrn Daschner persönlich informiert.
Ohne der Staatsanwaltschaft in ihrer Bewertung vorgreifen zu wollen, glaube ich, daß sie meine Einschätzung teilen und eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der beschuldigten Beamten verneinen wird.
Rufbereitschaft: Jürgen Linker, Telefon 06172-44189, Handy 0172-6591380.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Frankfurt
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