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Polizeipräsidium Frankfurt am Main

POL-F: 030218 - 0198 Statement des Polizeipräsidenten Harald Weiss-Bollandt zu den Vorwürfen gegenüber Polizeivizepräsident Daschner.

Frankfurt (ots)

Wenn ich heute verschiedenen Pressemeldungen
entnehme, daß auf Drängen von Polizeivizepräsident Daschner das
Geständnis des angeschuldigten Magnus G. erpreßt worden sein soll, so
ist dies unzutreffend und Überdies geeignet, das Vertrauen der
Bevölkerung in die Polizei zu schädigen.
Angesichts der am 01. Oktober 2002 gegebenen eindeutigen
Beweislage, bestand zu diesem Zeitpunkt keine Notwendigkeit, den
Angeschuldigten zu einem Geständnis zu bringen.
In den frühen Morgenstunden des 01. Oktober 2002 ging es vielmehr
um folgendes:
In der Nacht hatte die Polizei sich intensiv bemüht, den
Aufenthaltsort des Jungen in Erfahrung zu bringen. Dazu gehörte auch
eine Gegenüberstellung mit der Schwester des Jakob von Metzler.
Magnus G. hatte erklärt, daß das Kind noch am Leben sei und er den
Aufenthaltsort kenne. Nachdem umfangreiche Suchmaßnahmen am Langener
Waldsee erfolglos blieben, verminderte sich mit jeder Stunde die
Aussicht auf Rettung des unversorgten Kindes.
In dieser Situation durfte die Polizei mit ihrem
verfassungsrechtlichen Auftrag, Leben zu schützen, nicht untätig
bleiben. Als alle einsatztaktischen Maßnahmen erschöpft waren, sah
Polizeivizepräsident Daschner in der Androhung unmittelbaren Zwanges
die letzte Möglichkeit, den Aufenthaltsort des kleinen Jungen in
Erfahrung zu bringen.
Die Rechtsgüter, Leben des Kindes und die körperliche
Unversehrtheit des angeschuldigten Magnus G., waren gegeneinander
abzuwägen.
Wenn sich der Polizeivizepräsident für das Leben des Jungen
entschieden hat, so halte ich dies ohne jede Einschränkung für
richtig.
Die Medien berichten zu Recht durchgängig, daß es sich bei
Polizeivizepräsident Daschner um einen besonnenen, äußerst
pflichtbewußten und erfahrenen Beamten handelt. Gleiches gilt für den
ebenfalls beschuldigten Kriminalhauptkommissar. In einer Situation,
die das Gesetz als rechtfertigenden Notstand beschreibt, entschieden
sie sich für das Leben des Kindes.
Diese Vorgehensweise unterliegt in einem Rechtsstaat
selbstverständlich der justiziellen Überprüfung. Aus diesem Grund
wurde die StA noch am gleichen Tag von Herrn Daschner persönlich
informiert.
Ohne der Staatsanwaltschaft in ihrer Bewertung vorgreifen zu
wollen, glaube ich, daß sie meine Einschätzung teilen und eine
strafrechtliche Verantwortlichkeit der beschuldigten Beamten
verneinen wird.
Rufbereitschaft: Jürgen Linker, Telefon 06172-44189, Handy
0172-6591380.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Frankfurt
Digitale Pressemappe im Internet: 
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=4970

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizei Frankfurt

Pressestelle
Telefon:069 / 755 82 110
Fax: 069 / 755 82 109

Original-Content von: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, übermittelt durch news aktuell

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