Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: 030530 - 540 Frankfurt-Stadtgebiet: Sicherstellung von Elektro-Scootern - Gefährlicher Boom!
Frankfurt (ots)
Bis 24. Mai 2003 hat die Frankfurter Polizei in ihrem Revierbereich insgesamt 21 Elektroroller, sogenannte Elektro-Scooter, sichergestellt. Diese Elektro-Scooter hatten keine Betriebserlaubnis und durften im öffentlichen Verkehrsraum (Straße, Bürgersteig, Fußgängerzone) nicht benutzt werden.
Unterschieden werden muss hierbei zwischen meist recht preiswerten Scootern, ohne Betriebserlaubnis und solchen, in der Regel höherpreisigen Elektrorollern, denen eine Betriebserlaubnis erteilt wurde. Diese müssen vom Halter Haftpflicht versichert werden und bekommen ein Versicherungskennzeichen (analog dem eines Mofas).
Die Frankfurter Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Scooter ohne Betriebserlaubnis nur im nichtöffentlichen Bereich, also auf privaten Grundstücken, bewegt werden dürfen. Die von der Polizei oder dem Ordnungsamt sichergestellten Roller wurden zumeist von Kindern oder Jugendlichen benutzt. Auffällig war, dass hier die Vorstellung herrschte, die Scooter dürften etwa auf dem Gehweg benutzt werden, da dieser ja nicht zur Straße, also zum "öffentlichen Verkehrsraum" gehöre. Dem ist natürlich nicht so.
Auch jene Roller mit Betriebserlaubnis und Versicherungskennzeichen dürfen den Gehweg oder die Fußgängerzone nicht benutzen. Allerdings sind die Führer dieser Fahrzeuge von der Helmpflicht befreit, wenn sich die Höchstgeschwindigkeit bis zu 20 km/h bewegt. Dennoch empfiehlt sich natürlich das Tragen eines Kopfschutzes. Eine Fahrerlaubnis ist nicht notwendig, jedoch muss zumindest eine Prüfbescheinigung von Personen vorgelegt werden, die nach dem 31. März 1965 geboren wurden.
Bislang wurde ein Verkehrsunfall bekannt, bei dem ein Scooter ohne Betriebserlaubnis beteiligt war. Dieser ereignete sich am 13. März 2003, gegen 16.30 Uhr in der Emdener Straße, als zwei Jugendliche mit einem solchen Fahrzeug den Gehweg befuhren und dort gegen einen gusseisernen Absperrpfosten prallten.
Einer der beiden, ein 15jähriger, erlitt dabei unter anderem Prellungen im Kopfbereich. Jeder, der einen solchen Scooter dennoch im Straßenverkehr bewegt, muss sich darüber im klaren sein, dass bei einem Unfall auch erhebliche finanzielle Forderungen auf ihn zukommen können, da das nicht zugelassene Fahrzeug nicht gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz versichert werden kann. Nur mit einer Betriebserlaubnis ist es möglich, bei einer Versicherungsgesellschaft einen Haftpflichtversicherungsvertrag abzuschließen.(Manfred Füllhardt/-82116)
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ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Frankfurt
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