Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: 221024 - 1214 Frankfurt am Main: Internationale Operation gegen Produktpiraterie - Umfangreiche Sicherstellung gefälschter Produkte
Frankfurt (ots)
(di) Bei einem internationalen Schlag gegen Produktpiraterie konnten bereits im Juli mehrere Millionen sowohl gefälschter als auch gesundheitsgefährdender Spielwaren aus dem Verkehr gezogen werden.
Am 05. Juli 2022 wurden bei umfangreichen polizeilichen Maßnahmen im Zuge einer Operation gegen Produktfälscher über 3.000.000 gefälschte/gefährliche Spielwaren in einem Logistiklager einer großen Online-Verkaufsplattform in Frankenthal (Pfalz) durch das Kommissariat für Wirtschaftskriminalität und Verbraucherschutz der Frankfurter Kriminalpolizei beschlagnahmt.
Vorangegangen waren umfangreiche Ermittlungen und Abstimmungen, die auf internationaler und nationaler Zusammenarbeit beruhten. Ausgehend von Ermittlungen des französischen Zolls wurde festgestellt, dass eine hohe Anzahl gefälschter Spielwaren über die Online-Verkaufsplattform nicht nur in Frankreich, sondern auch in Deutschland, Spanien, Italien, Polen, Tschechien und England zum Verkauf angeboten wurden.
Nachdem die französischen Behörden bereits im Jahr 2021 ca. 1.300.000 Artikel sichergestellt hatten, begann in Zusammenarbeit mit Europol Anfang 2022 die zweite Operation, an der sich das Kommissariat für Wirtschaftskriminalität und Verbraucherschutz der Frankfurter Kriminalpolizei beteiligte.
Durch Ermittlungen des französischen Zolls konnten in diesem zweiten Komplex insgesamt ca. 10.000.000 Artikel identifiziert und in Zusammenarbeit mit dem Betreiber der Online-Verkaufsplattform für den europaweiten Verkauf geblockt werden. Bei den Spielwaren handelt es sich unter anderem um Aufkleber, Süßigkeitenboxen, Geburtstagszubehör, Briefumschläge und Einladungskarten, Tattoos und Spielfiguren. Sämtliche Produkte stammten hierbei aus China.
Der Ermittlungserfolg steht nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem Engagement und der Zustimmung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, den Ermittlungskomplex aufgrund der gewonnen Erkenntnisse einzuleiten, sondern auch im Kontext der guten Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden auf nationaler und internationaler Ebene.
Wäre in diesem Fall kein Ermittlungsverfahren eröffnet worden, kann davon ausgegangen werden, dass die bislang angehaltenen Waren auf dem deutschen Markt trotz Markenrechtsverstößen und Gesundheitsgefährdung angeboten und verkauft worden wären.
Vom französischen Zoll veranlasste Laboruntersuchungen haben in diesem Kontext nämlich ergeben, dass neben den bestätigten Verstößen gegen das Markengesetz die Spielwaren auch gesundheitsschädigende und gesundheitsgefährdende Stoffe beinhalteten.
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