Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: 230806 - 0927 Frankfurt - Preungesheim: Hausverbot endet in Verfolgungsjagd
Frankfurt (ots)
(lo) Am Freitagabend (04. August 2023) kam es in der Homburger Landstraße vor einem Kiosk zu einer verbalen und körperlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen.
Nach bisherigen Erkenntnissen kam es gegen 19.50 Uhr zwischen einem 40-jährigen Kioskangestellten und einem 32-jährigen Mann zu Streitigkeiten.
Aufgrund eines Hausverbots für den Kiosk ließ der Verkäufer den Angreifer nicht in den Verkaufsraum. Dies brachte den jungen Mann, der mit dem Hausverbot nicht einverstanden war, in Rage und er zog ein Messer. Hierbei erfolgten sowohl verbale als auch einige gestikulierende Drohungen zum Nachteil des Lebens des 40-Jährigen. Der Geschädigte flüchtete daraufhin in sein Geschäft und schloss von ihnen ab. Dies hielt den aufgebrachten Mann nicht davon ab, gegen die Fensterscheiben zu schlagen.
Nun wurden weitere Personen, die sich am Kiosk aufhielten, auf den 32-Jährigen aufmerksam. Diese versuchten den Störenfried mit Besenstielen und Billardstöcken vom Gelände zu vertreiben. Dabei warf ein 30-Jähriger eine Getränkekiste auf den 32-Jährigen und zückte kurzerhand ein Pfefferspray, mit dem er ihn besprühte.
Die Personengruppe, die dem Messer zückenden Mann gegenüberstand, verfolgte ihn in Richtung Sigmund-Freud-Straße, wo alle Personen von den alarmierten Streifen angehalten und kontrolliert werden konnten.
Im Zuge dessen schlug der 32-jährige Tatverdächtige mit dem Kopf gegen ein geparktes Fahrzeug, welches dadurch beschädigt wurde.
Aufgrund der Schnittverletzung an der Hand und der Platzwunde am Kopf wurde der 32-Jährige in ein umliegendes Krankenhaus eingeliefert.
Er muss sich nun wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, der Bedrohung und der Sachbeschädigung verantworten. Der 30-jährige Kioskbesucher muss sich wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung verantworten.
Inwieweit es im Zuge der Verfolgung des Angreifers zu weiteren Straftaten gekommen ist, bedarf weiteren Ermittlungen.
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