Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: 040611 646 Frankfurt-Ostend: Zunächst Verdacht der versuchten Tötung Mutmaßlicher Täter in Liederbach festgenommen.
Frankfurt (ots)
Erst durch einen Anruf aus einer Frankfurter Klinik, der gestern gegen 11.00 Uhr beim 1. Polizeirevier einging, erhielt die Polizei Kenntnis von einem Sachverhalt, der sich am gleichen Tag zwischen 07.00 Uhr und 07.30 Uhr vor einer Diskothek auf der Hanauer Landstraße zugetragen hatte. Durch Zeugen war ein 29-jähriger Mann mit schwersten Schädelverletzungen mit Hirnblutungen in ein Krankenhaus gebracht worden. Aufgrund der Schwere der Verletzungen musste der junge Mann in die Uni-Klinik verlegt werden.
Soweit bislang festgestellt werden konnte, war es nach Angaben von Zeugen zwischen 07.00 und 07.30 Uhr vor einer Diskothek auf der Hanauer Landstraße zu einer Auseinandersetzung gekommen, in deren Verlauf der 29-Jährige niedergeschlagen wurde. Das Opfer stürzte zu Boden und schlug mit dem Kopf auf dem Pflaster auf. Im Laufe der durch das zuständige Fachkommissariat durchgeführten Ermittlungen wurde bekannt, dass beim Notruf ein anonymer Hinweis eingegangen war. Dabei machte der Anrufer auch Angaben zu einem möglichen Täter.
Erkenntnisse von Beamten des Soko Süd führten schließlich zur Identifizierung des mutmaßlichen Täters. Bei ihm handelt es sich um einen bei der Polizei erheblich in Erscheinung getretenen und als gewalttätig bekannten 35-jährigen Mann, der in Liederbach/Main- Taunus-Kreis wohnhaft ist. Der Beschuldigte konnte schließlich mit Unterstützung von Beamten des Soko Süd sowie des 17. Polizeireviers gestern Nachmittag kurz nach Verlassen seiner Wohnung festgenommen werden.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft musste der 35-Jährige wieder entlassen werden, nachdem sich die Erstermittlungen bezüglich der schwere der Verletzungen des Geschädigten relativiert hatte.
Da keine Lebensgefahr mehr besteht und die Hirnblutung vermutlich durch eine Vorschädigung entstand, konnte der Tatvorwurf der versuchten Tötung nicht mehr aufrecht erhalten werden. Es bleibt eine einfache Körperverletzung. (Karlheinz Wagner/-82115)
ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Frankfurt
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