Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: 240112 - 0044 Frankfurt - Bahnhofsviertel: Alkoholisierter Machetenmann festgenommen - Mehrere Verletzte in der Taunusstraße
Frankfurt (ots)
(lo) In der Nacht zum Freitag (12. Januar 2024) ereignete sich ein kurioser Vorfall in der Taunusstraße, der für Aufsehen sorgte und zu mehreren Verletzten sowie einer Festnahme führte.
Nach derzeitigen Erkenntnissen begab sich gegen 00:05 Uhr ein 38-jähriger Mann mit einer Machete bewaffnet in das Bahnhofsviertel. Mit der Klingenspitze seines ungewöhnlichen Handgeräts bearbeitete der Mann den Bürgersteig der Taunusstraße - eine Aktion, die die Aufmerksamkeit eines wachsamen Bürgers erregte. Entschlossen nahm sich der 20-Jährige vor, den Schwertkünstler zu entwaffnen. Die geplante Aktion endete jedoch abrupt, als er sich durch einen festen Tritt selbst leicht am Fuß verletzte.
Doch das Geschehen nahm keine Pause: Der "Machetenmann" bemerkte zwei Männer, die sich ebenfalls in der Taunusstraße an einem Kiosk aufhielten. Er näherte sich ihnen und griff einen der beiden mit seiner Machete an. Ein 46-Jähriger erlitt dabei eine Verletzung am Handgelenk, während ein 27-jähriger Mann unverletzt blieb.
Sein Weg führte ihn unter anderem noch vor eine Bar, an der er eine weitere Personengruppe erblickte. Die vierköpfige Gruppe entschied sich, die Sache selbst in die Hand zu nehmen. Sie stürzten sich auf den Frankfurter, entwaffneten ihn und sollen ihn dann mit seiner eigenen Waffe verletzt haben. Darüber hinaus sollen sie ihm auch seine Habseligkeiten, darunter ein Mobiltelefon und einen Reisepass, abgenommen haben. Anschließend hätten sie die Flucht ergriffen.
Die alarmierten Einsatzkräfte trafen vor Ort ein und versorgten den verletzten und alkoholisierten Mann, der einen Akoholgehalt von 1,6 Promille aufwies. Nach der Erstversorgung kam er in ein umliegendes Krankenhaus.
Die Frage nach dem mutmaßlichen Motiv für das ungewöhnliche Mitführen der etwa 30 cm langen Machete beantwortete der Mann sehr eigenwillig. Er habe diese mitgeführt, um sich vor "Reptiloiden" zu schützen, also menschenähnlichen Lebensformen, die von Reptilien oder reptilienartigen Außerirdischen abstammen sollen.
Er selbst muss sich nun wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung verantworten. Die Ermittlungen zu den geflüchteten Tätern dauern an.
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