Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: 240319 - 0314 Frankfurt: Polizei ergreift gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen gegen gewalttätige Fußballfans
Frankfurt (ots)
(hol) Begleitend zu den heute durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main in einer Presseinformation kommunizierten Durchsuchungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Ermittlungsverfahren anlässlich der Ausschreitungen am 25.11.23 im Frankfurter Deutsche Bank Park, ergreift das Polizeipräsidium Frankfurt am Main umfangreiche präventiv-polizeiliche Maßnahmen gegen identifizierte Gewalttäter, um dem gefahrenabwehrrechtlichen Aspekt ebenfalls Rechnung zu tragen.
So regte die Polizei Frankfurt zunächst für 36 identifizierte Tatverdächtige im Sinne der Richtlinien zur "Einheitlichen Behandlung von Stadionverboten" des DFB Stadionverbote an, die heute noch der Eintracht Frankfurt Fußball AG übermittelt werden. Ziel dieser Maßnahmen ist es, einen reibungslosen sowie friedfertigen Ablauf im Stadion sicherzustellen und somit die Sicherheit aller Besucherinnen und -besucher zu gewährleisten sowie zukünftig sicherheitsbeeinträchtigendes Verhalten zu verhindern.
Darüber hinaus wurden heute bislang in 37 Fällen Anhörungen zu Aufenthaltsverboten, die die Polizei vorher differenziert für jeden Einzelfall bewertet hat, zugestellt bzw. ausgehändigt. Die Kriterien dabei waren der konkrete Tatbeitrag am 25.11.23, die einschlägige Historie im Kontext Fußball und weitere ergänzende Erkenntnisse zu der jeweiligen Person. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass identifizierte Gewalttäter für einen Zeitraum von maximal drei Monaten keinen Zutritt zum Stadiongelände und zu anderen in der Fußballszene relevanten Örtlichkeiten haben. Hierdurch wird ein wichtiger Beitrag geleistet, gewaltvolle Auseinandersetzungen in Zukunft zu vermeiden.
In besonders schweren Fällen beträgt dabei das beabsichtigte Aufenthaltsverbot eine Dauer von drei Monaten, was in der Konsequenz dazu führt, dass von den Betroffenen auch ein Teil der in Frankfurt stattfindenden Europameisterschaftsspiele nicht besucht werden kann.
Zudem werden sechs Gefährderanschreiben zugestellt. Den angesprochenen Personen wird hierdurch bewusstgemacht, dass jegliche weitere Beteiligung an der Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Kontext Fußball zu unterlassen ist und im Wiederholungsfall strenge Konsequenzen haben wird.
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