Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: 050326 295 Ostend: Polizei verhindert illegales Autorennen
Frankfurt (ots)
Die Polizei hat in den gestrigen Abendstunden ein illegales Autorennen auf der Hanauer Landstraße vereitelt. Gegen 19.20 Uhr hatten sich etwa 30 getunte Fahrzeuge auf einem Tankstellengelände versammelt. Nachdem die Fahrzeugführer mit Platzverweisen belegt worden waren, verließen diese das Gelände wieder. Kurz vor 20.00 Uhr trafen weitere etwa 60 Fahrzeuge in der Mehrzahl aus dem Raum Limburg ein, die sich jedoch zunächst wieder entfernten. Gegen 22.00 Uhr verschärfte sich die Situation zunehmend, nachdem ein Radiosender Informationen über ein Cruisertreffen auf der Hanauer Landstraße ausgestrahlt und Reporter live vor Ort berichtet hatten. Innerhalb kurzer Zeit trafen etwa 180 Pkw ein. Etwa 400 Personen beobachteten im Bereich der Tankstelle die Szenerie. Als etwa 250 Personen die Fahrbahn betraten, kam der Autoverkehr sowie der Schienenverkehr zum Erliegen. Die Situation beruhigte sich erst wieder, nachdem die Einsatzkräfte den Verkehr ableitete sowie die Hanauer Landstraße hinter der Tankstelle durch das Querstellen von Streifenwagen abgesperrt wurde. Durch diese Maßnahmen konnte ein Autorennen verhindert werden. Nach 23.00 Uhr entfernten sich die ersten Autos. Insassen abfahrender Fahrzeuge wurden kontrolliert. Nach Personalienfeststellungen wurden 72 Platzverweise erteilt. Mehrere Fahrzeughalter werden von der Polizei Mitteilungen über festgestellte Fahrzeugmängel erhalten.
Die Frankfurter Polizei verhindert bereits seit Jahren mit allen rechtlichen Möglichkeiten die Bildung einer illegalen Autorennen- Szene im innerstädtischen Bereich, insbesondere auf der Hanauer Landstraße. Die meist jungen Autofahrer versuchen jedes Jahr zu Beginn der warmen Jahreszeit zu Lasten unbeteiligter Verkehrsteilnehmer mit ihren Rennfahrzeugen sich in ihrer pubertären Risikoüberschätzung bei Gleichaltrigen und Neugierigen zu profilieren. Die Polizei wird dies jedoch nicht dulden. Sie wird daher konsequent im Rahmen der Gefahrenabwehr und zur Erhaltung der Verkehrssicherheit möglichst frühzeitig einschreiten, wobei uniformierte und verdeckt agierende Kräfte zum Einsatz kommen werden. Hierzu gehören Verkehrs- und Personenkontrollen, aber auch Platzverweise sowie gegebenenfalls Sicherstellungen der am Rennen beteiligter Fahrzeuge. Ein Teil der Maßnahmen zur Gefahrenabwehr können sich auch gegen Neugierige richten. Da im Zusammenhang mit diesen unverantwortlichen Veranstaltungen unbeteiligte Personen gefährdet werden können, wird jedes Mal der strafrechtliche Tatbestand der Straßenverkehrsgefährdung durch die einschreitenden Beamten geprüft. Damit geht der erwischte Rennfahrer das Risiko ein, dass sein Führerschein eingezogen bzw. ein gerichtliches Fahrverbot oder sogar eine längerfristige Führerscheinentziehung durch die Polizei beantragt und durch ein Gericht verfügt wird. Da oft Teile dieser Fahrzeuge technisch verändert sind, erlischt in solchen Fällen die bestehende Betriebserlaubnis (Zulassung) sowie die Kfz.-Haftpflichtversicherung. Zu den Ordnungswidrigkeiten aus der StVO, der StVZO oder den Tatbeständen des Strafgesetzbuches, kommen meist noch Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz und die Abgabenordnung (Kfz.-Steuer) hinzu. Bei solchen Feststellungen muss die Polizei auf jeden Fall vom Amts wegen ein Ermittlungsverfahren einleiten. Für den Rennteilnehmer können sich dadurch berufliche Risiken entstehen, z.B. durch den Verlust des Führerscheins und durch die Eintragung einer Verurteilung ins Polizeiliche Führungszeugnis. Hohe Rechtsanwalts- und Gerichtskosten müssen eventuell ebenfalls noch beglichen werden.
Die Polizei appelliert daher an alle potentiellen Teilnehmer sich des Risikos solcher illegalen Rennen bewusst zu sein, insbesondere wenn es zu Unfällen kommt.(Karlheinz Wagner/ Jürgen Linker).
Rufbereitschaft Herr Wagner, Tel.: 06107-3913
ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Frankfurt
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