Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: 050621 - 618 Altstadt: Zeugen nahmen Taschendieb auf frischer Tat fest
Frankfurt (ots)
Heute früh wurde von Zeugen in der Fahrgasse ein bereits hinreichend bei der Polizei in Erscheinung getretener 17-jähriger Nordafrikaner nach einem Taschendiebstahl zum Nachteil eines 39-jährigen Frankfurters auf frischer Tat festgenommen.
Der Geschädigte befand sich gegen 00.35 Uhr nach einer feuchtfröhlichen Feier mit Freunden in einem Lokal in der Fahrgasse auf dem Nachhauseweg, als er von mutmaßliche Täter, der sich in Begleitung von fünf sechs Personen befand angehalten wurde. Anschließend ging der junge Mann sehr trickreich ans Werk. Er kniete sich nämlich plötzlich vor den Frankfurter und reichte ihm die Hand. Dieser ging arglos darauf ein und bemerkte dabei nicht, dass man ihm die Geldbörse aus der hinteren Hosentasche zog, während ihn der Täter umarmte. Erst als er durch den Tumult, den die Begleiter des 17-Jährigen verursachten, aufmerksam geworden war, sah er seine Geldbörse neben dem Handreicher auf dem Boden liegen. Drei 50-Euro- Scheine, die daraus fehlten, lagen leicht angefeuchtet daneben und waren offenbar von dem Beschuldigten nach dem Diebstahl im Mund versteckt worden.
Zwei Kellner des Lokals, die die Geschehnisse auf der Straße mitbekommen hatten, rannten daraufhin aus dem Restaurant, überwältigten den mutmaßlichen Täter und fixierten ihn solange am Boden, bis eine alarmierte Streife des 1. Reviers zur Unterstützung eingetroffen war. Im Verlauf der Festnahme kam es dann zu Widerstandshandlungen seitens des 17-Jährigen gegen die eingesetzten Beamten, darüber hinaus wurde ein weiterer Zeuge von einem der Begleiter des Tatverdächtigen mittels einer Bierflasche verletzt, die ihm an den Kopf geschlagen wurde.
Möglicherweise kommt der Festgenommene für weitere Taschendiebstähle im Bereich Konstablerwache/Große Friedberger Straße und Umgebung in Frage, die sich in letzter Zeit vornehmlich in der Zeit zwischen 23.00 und 05.00 Uhr ereigneten und die alle mehr oder weniger nach gleichem modus operandi verübt wurden. Entsprechende Ermittlungen wurden aufgenommen. Der wohnsitzlose Beschuldigte wird zwecks Erwirkung eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft überstellt.(Karlheinz Wagner/ - 82115).
ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Frankfurt
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