Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: 050810 - 779 Dornbusch: Festnahme eines Betrügers
Frankfurt (ots)
Der Polizei ist am vergangenen Montag ein sogenannter Teppich-/Darlehensbetrüger ins Netz gegangen. Der Festnahme des 21-Jährigen war zuvor der Anruf einer im Dornbuschviertel wohnenden Frau bei der Polizei vorausgegangen.
Nach Angaben 78-Jährigen hatte sie am 05.08.2005 den Anruf eines in der Innenstadt ansässigen Teppichgeschäftes erhalten, bei dem sie seit geraumer Zeit Kundin ist. Der angebliche Inhaber teilte ihr dabei zunächst mit, dass man ihr eine goldene Kundenkarte zukommen lassen wolle, kam jedoch nach kurzer Zeit auf sein eigentliches Anliegen zu sprechen. So teilte er der Geschädigten mit, er habe derzeit einen Container mit Teppichen in Hamburg stehen und benötige kurzfristig 15.000 Euro. Da sie eine gute Kundin sei, habe er an sie gedacht. Im Gegenzug wolle er ihr einen Teppich schenken, zwei weitere würde sie als Sicherheit erhalten. Die ältere Dame lehnte jedoch mit der Bemerkung ab, dass sie bereits mehrere Teppiche besitze. Ferner habe sie keine 15.000 Euro, wolle aber gerne mit 2.000 Euro behilflich sein. Noch am gleichen Tag erschien dann ein Mann bei ihr zu Hause und gab sich zunächst als Bruder des Geschäftsinhabers aus, stellte sich dann jedoch wenig später als Cousin vor, nachdem der Frau Zweifel an der Person aufgekommen waren, da sie den Bruder persönlich kannte. Gegen Quittung wurden dennoch 2.000 Euro ausgehändigt, die am kommenden Montag umgehend zurückgezahlt werden sollten. Da der 78-Jährigen zwischenzeitlich Bedenken gekommen waren, wollte sie sich am darauffolgenden Tag bei dem Teppichgeschäft rückversichern, musste dabei zur Kenntnis nehmen, dass sie einem Betrüger aufgesessen war, nachdem sie mit dem tatsächlichen Bruder des Inhabers telefonierte, der sich gerade im Iran aufhält. Am gleichen Tag erhielt sie dann zwei weitere Anrufe des nunmehr angeblichen Inhabers des Teppichgeschäftes. Es seien zwei weitere Geldgeber abgesprungen, so dass nochmals 9.000 bzw. 12.500 Euro benötigt. Mit dem neuen Kenntnisstand bezüglich des tatsächlichen Inhabers ausgestattet, ging die clevere Frau zum Schein darauf ein und vereinbarte für den Montag einen erneuten Abholtermin in ihrer Wohnung und verständigte gleichzeitig die Polizei. Als der Abholer, bei dem es sich um den o.a. 21-Jährigen handelt und der nicht identisch mit dem Geldempfänger vom 05.08. ist, erschien, wurde er von Beamten der AG Domus festgenommen. In einer ersten Befragung erklärter der Beschuldigte, dass er von einem Unbekannten am Offenbacher Hauptbahnhof gegen Zahlung von 250 Euro angesprochen worden sei, ein Kuvert bei der Geschädigten abzuholen. Bei der von dem jungen Mann angegebenen Frankfurter Wohnanschrift handelt es sich um eine Scheinadresse. Der Beschuldigte wird heute einem Haftrichter vorgeführt.
(Karlheinz Wagner/ -82115)
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