Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: 060804 - 828 Frankfurt am Main: Bilanz nach einem Jahr der Ermittlungsgruppe Kompass zur Bekämpfung der Jugendkriminalität
Frankfurt (ots)
Zur Bekämpfung jugendlicher Intensivtäter wurde im vergangenen Jahr am 01. Juni 2005 die "Ermittlungsgruppe (EG) Kompass" beim Straßenraubkommissariat K 14 der Frankfurter Kriminalpolizei eingerichtet, die aus fünf Kriminalbeamtinnen und -beamten besteht.
Zur Aufgabe der EG Kompass gehört vorrangig die zentrale Erfassung, Koordinierung und Bearbeitung von "besonders auffälligen Straftätern unter 21 Jahren" (BASU). Voraussetzung für eine solche Einstufung und Sachbearbeitung durch diese spezielle Ermittlungsgruppe ist, dass die Probanten mindestens fünf Straftaten innerhalb eines Jahres Jahr begangen haben. Darunter mindestens ein Gewaltdelikt wie Raub oder gefährliche Körperverletzung.
Alle den vorgegebenen Kriterien entsprechende, aktuell begangenen Straftaten werden von den Mitarbeitern der EG Kompass zentral erfasst.
Durch die Zentralisierung der Sachbearbeitung wird der Delinquent ganzheitlich als straffällig gewordene Person gesehen, unabhängig von den begangenen Delikten. Außerdem beschäftigt sich immer der gleiche Sachbearbeiter mit dem jungen Straftäter. Um dies leisten zu können, werden sogenannte Personagramme erstellt, die sämtliche Informationen zu dem Jugendlichen, wie Elternhaus, Schule, Freizeitgestaltung, persönliches Umfeld usw., beinhalten. Außerdem wird dieser Personenkreis regelmäßig angesprochen. Diese sogenannten Gefährderansprachen sollen deutlich machen, dass sich die Polizei um ihn kümmert und daran interessiert ist, ihn wieder auf den richtigen Weg zu bringen. Dieses aktive Aufsuchen erfolgt nicht nur an szenentypischen Treffpunkten in der Stadt, sondern auch zu Hause bei den Eltern. Selbstverständlich werden die Lehrer frühzeitig in die notwendigen Maßnahmen mit eingebunden, um gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten, weg von der Kriminalität, zu suchen.
Während zunächst seit Gründung der Ermittlungsgruppe überwiegend Kinder und Jugendliche aus einem nördlichen Stadtteil Frankfurts von den Maßnahmen betroffen waren - dort konnte zwischenzeitlich eine Beruhigung erreicht werden - hat sich ein neuer Schwerpunkt in einem anderen Stadtteil gebildet. In diesem wird jetzt gezielt gegen bestimmte Jugendliche, in Zusammenarbeit mit den anderen Behörden, vorgegangen. Dabei befinden sich nicht nur die Haupttäter, denen Haftstrafen drohen, im Visier der Ermittler, sondern gerade diejenigen, die sich im direkten Umfeld der Haupttäter befinden und möglicherweise durch eine rechtzeitige Betreuung vor einem Abgleiten in die Kriminalität bewahrt werden können. Um die eingeleiteten Maßnahmen nicht zu gefährden, können zum jetzigen Zeitpunkt keine Detailangaben gemacht werden.
Die Mitarbeiter der EG hatten bisher insgesamt 107 ausgesuchte Frankfurter Straftäter in ihrem Focus, die für etwa 2000 Straftaten verantwortlich gemacht werden. Von diesen konnten zwischenzeitlich 26 wieder aus der besonderen Beobachtung genommen werden, da sie offensichtlich keine neuen Straftaten mehr begangen haben. Allerdings befinden sich noch 81 junge Menschen in der kriminalpolizeilichen Betreuung, von denen vier weiblichen Geschlechts sind. Der Anteil derjenigen, der selbst oder durch die Abstammung der Eltern aus einem fremden Kulturkreis stammt, ist überproportional hoch und beträgt etwa 70 Prozent der erfassten und bearbeiteten Fälle.
Diejenigen, die sich von den Maßnahmen der Ermittlungsgruppe nicht beeindrucken ließen und weiterhin straffällig wurden, mussten konsequenterweise nach neuerlichen Straftaten dem Haftrichter vorgeführt werden. Hierbei wurden im Laufe dieses Jahres 18 Jugendliche bzw. Heranwachsende vorübergehend in Untersuchungshaft genommen, sechs befinden sich immer noch im Gewahrsam der Justiz, weitere sechs Jugendliche in Heimen außerhalb Frankfurts.
Durch die umfassende Aufarbeitung der Fälle im Zusammenhang mit dem jeweiligen Täter bedeutet diese Form der Sachbearbeitung zunächst einen enormen Mehraufwand. Alle Ermittlungsergebnisse werden der Staatsanwaltschaft und dem Jugendgericht für eine Gesamtbeurteilung des jungen Menschen zur Verfügung gestellt. Dadurch sind notwendige Entscheidungen schneller möglich.
Im Rückblick betrachtet hat sich dieser Aufwand offensichtlich gelohnt. Erste positive Wirkungen zeigen sich in der Form, dass offensichtlich einige der besonders auffälligen Straftäter unter 21 Jahren keine weiteren Straftaten mehr begangen haben. (Jürgen Linker, 069-75582100)
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