POL-DO: Verkehrsunfall - Vier beteiligte Fahrzeuge - drei verletzte Personen
Dortmund (ots)
Lfd. Nr.:0174
Vier beteiligte LKW, zwei Schwerverletzte und eine leichtverletzte Person sind die traurige Bilanz eines Verkehrsunfalls von heute Vormittag (7. Februar 2019, 11.36 Uhr) bei Unna auf der A1 in Richtung Bremen zwischen dem Autobahnkreuz Dortmund Unna und der Anschlussstelle Kamen-Zentrum.
Den ersten Zeugenaussagen zur Folge, verdichtete sich der Verkehr in Höhe der Unfallstelle und es kam zu einem Rückstau. In diesem Moment überholte der Fahrer eines Sattelzuges, ein 56-Jährige aus Paderborn, mehrere andere LKW, die bereits schon fast zum Stillstand gekommen waren, über den mittleren Fahrstreifen. Offenkundig wollte sich der 56-Jährige wieder auf den rechten Fahrstreifen einscheren und übersah dort den LKW-Zug (3,5 Tonnen mit Anhänger) eines 32-Jährigen aus Polen, der hier bereits fast zum Stillstand gekommen war. Die Wucht des Zusammenpralls drückte dessen Anhänger unter das Zugfahrzeug und schob beide zum Teil in Richtung mittlerer Fahrstreifen, sowie gegen den Sattelzug eines 54-Jährigen aus Belgien und den Sattelzug eines 48-Jährigen aus Ungarn.
Der 56-Jährige aus Paderborn und der 32-Jährige aus Polen mussten von der Feuerwehr aus ihren Fahrzeugwracks befreit werden und kamen mit Rettungshubschraubern zur stationären Behandlung in Krankenhäuser. Der 54-Jährige aus Belgien kam mit einem Rettungswagen zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus.
Den Sachschaden schätzt die Polizei auf circa 170.000 Euro. Zeitweilig staute sich der Verkehr bis über 20 Kilometer zurück.
Die Reinigungsarbeiten dauern zur Zeit noch an. Der Verkehr läuft zur Minute noch über den linken Fahrstreifen an der Unfallstelle vorbei.
Unnötige Randerscheinung: Die Polizei musste erneut circa 50 unbelehrbare Gaffer ablichten, die auf der Gegenseite in Richtung Köln ebenfalls für einen gefährlichen Rückstau sorgten. Das unverantwortliche Verhalten dieser Verkehrsteilnehmer wird sich für diese in Form von Strafanzeigen wegen der Verletzung gegen den höchstpersönlichen Lebensbereich (§201a) und wegen der verbotenen Nutzung von Smartphones "auszahlen". Sie erwartet mitunter ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro, ein Monat Fahrverbot und einen Punkt in Flensburg.
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