POL-DO: Rennfahrer auf dem Wall kontrolliert: Geldangebot fürs "Augen zudrücken"
Dortmund (ots)
Lfd. Nr.: 0749
Dortmunder Polizeibeamte kontrollierten in der Nacht zu Samstag (6. Juli) einen mutmaßlichen Rennfahrer, der den Beamten Geld anbot, wenn sie ein Auge zudrücken würden.
Aufgefallen war der 25-jährige Bochumer den Polizeibeamten um 0:50 Uhr an der Kreuzung Schwanenwall / Hamburger Straße. Er hielt seine Auto, einen Pkw BMW, auf dem linken Fahrstreifen an der roten Ampel an. Kurz darauf nahm er den Kontakt durchs geöffnete Fenster mit einem BMW Fahrer auf dem mittleren Fahrstreifen auf. Alles unter den Augen der Polizeibeamten, die die Szene aus dem Streifenwagen heraus vom rechten Fahrstreifen, als fünftes Auto an der roten Ampel beobachteten.
Bei Grün verharrten dann beide BMW auf ihrer Position, bis plötzlich der BMW des Bochumers laut aufheulte und nach vorne schoss. Der andere BMW Fahrer hingegen setzte seine Fahrt angepasst fort.
Die Polizeibeamten entschlossen sich, den Bochumer, der sein Auto weiterhin lautstark beschleunigte, zu kontrollieren. Sie schalteten Blaulicht und Martinshorn ein und folgten ihm. Bei Erblicken der Polizeibeamten passte auch der Bochumer seine Fahrweise an. Auf Anweisung fuhr er zur Parallelfahrbahn am Burgwall und hielt dort an.
Den Verdacht, ein Rennen gefahren zu sein stritt der 25-Jährige vehement ab. Schließlich ginge das mit "so einem Pampersbomber" - es handelte sich um einen BMW Kombi - nicht.
Im weiteren Gesprächsverlauf verstrickte sich der Mann in Widersprüche. Er äußerte zudem, dass auch in anderen Ruhrgebietsstädten Rennen gefahren würden und ob die Polizeibeamten nicht ein Auge zudrücken könnten. Um weiterfahren zu dürfen bot er den Beamten Geld an. Als die Polizeibeamten den Führerschein des Mannes beschlagnahmen wollten, erhöhte er sein Angebot. Das allerdings hatte keinen Einfluss auf die Maßnahmen der Polizei: Sie beschlagnahmten den Führerschein des Bochumers und stellten die Schlüssel des Leih-BMW sicher. Zudem erklärten sie dem Mann, dass er bis zu einer richterlichen Entscheidung keine fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge mehr fahren darf.
Der Bochumer zeigte sich gelinde gesagt höchst unerfreut über die getroffenen Maßnahmen der Polizei. Nach Abschluss der Kontrolle blieb ihm allerdings nichts anderes übrig, als seinen Weg zu Fuß fortzusetzen.
Die Ermittlungen dauern an.
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