POL-DO: Umfangreiches Ermittlungsverfahren von Staatsanwaltschaft und Polizei führt zu empfindlichen Haftstrafen
Dortmund (ots)
Lfd. Nr.: 0427
Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Dortmund und der Polizei Dortmund
Die Staatsanwaltschaft Dortmund und die Polizei Dortmund führen seit April 2018 ein umfangreiches Ermittlungsverfahren wegen bandenmäßigen Kokainhandels gegen bislang 120 ermittelte Tatverdächtige, die im Wesentlichen libanesischen Banden sowie Banden nordafrikanischer Staatsangehöriger zugeordnet werden können.
In den vergangenen Monaten konnten nach akribischer Ermittlungsarbeit bei groß angelegten Durchsuchungsaktionen größere Mengen Kokain (insgesamt etwa 3 kg) und Marihuana (etwa 1 kg) sowie Waffen, Handys, gefälschte Reisepässe, hochwertige Fahrzeuge und Luxusuhren sowie eine sechsstellige Bargeldsumme (insgesamt ca. 600.000,00 Euro) beschlagnahmt werden. Ferner wurden Haftbefehle gegen mehrere Beschuldigte vollstreckt.
Zwischenzeitlich verhängten das Landgericht Dortmund und das Amtsgericht Dortmund gegen neun Personen mehrjährige Haftstrafen zwischen zwei Jahren und acht Jahren und sechs Monaten, die teilweise bereits rechtskräftig sind.
Darüber hinaus verurteilte das Landgericht Dortmund Anfang März zwei führende Mitglieder einer in Lünen agierenden Bande. Gegen einen 39-Jährigen verhängte es wegen bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Kokain in nicht geringer Menge in 13 Fällen sowie wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren, gegen einen 31-Jährigen wegen bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Kokain in nicht geringer Menge in einem minder schweren Fall eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, im letztgenannten Fall ist durch die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel der Revision eingelegt worden.
Im April hat das Landgericht Dortmund nunmehr zwei weitere Personen (41 und 23 Jahre), die regelmäßig Kokain im Kilogrammbereich beschafft und im Dortmunder Stadtgebiet verkauft haben, jeweils wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sieben Fällen zu Freiheitsstrafen von sechs Jahren und zwei Monaten bzw. drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ferner verurteilte das Landgericht Dortmund im April einen 30-jährigen Essener, der von den vorgenannten Personen regelmäßig Kokain erwarb, wegen Handeltreibens mit Kokain und Marihuana in nicht geringer Menge in insgesamt 14 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten.
Der Dortmunder Polizeipräsident Gregor Lange lobte die Polizistinnen und Polizisten für ihre engagierte Ermittlungsarbeit: "Durch die akribische Ermittlungsarbeit halten wir den Druck auf kriminelle Strukturen permanent hoch. Sicherstellungen und Haftstrafen in dieser Größenordnung treffen die Mitglieder solcher organisierten Banden empfindlich und zeigen auf, dass man auf den Rechtsstaat und die handelnden Personen vertrauen kann."
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