POL-DO: Friedliches Versammlungsgeschehen am 1. Mai in Dortmund
Dortmund (ots)
Lfd. Nr.: 0454 Am heutigen Tag fanden in der Dortmunder Innenstadt mehrere Versammlungen statt. Polizei und Ordnungsamt blicken auf einen friedlichen Verlauf zurück.
Die angemeldeten Versammlungen wurden zuvor aufgrund der Corona-Pandemie seitens der Stadt Dortmund mit strengen Auflagen zum Schutz vor Infektionen belegt. So war unter anderem die Teilnehmerzahl stark begrenzt und die Teilnehmer waren verpflichtet, einen Mundschutz zu tragen.
Die Versammlung auf dem Platz der alten Synagoge verlief mit 52 Teilnehmern komplett störungsfrei und versammlungskonform.
Bei der Versammlung am Sonnenplatz kam zunächst fast die dreifache Menge an Teilnehmern, als erlaubt war. Die Versammlung musste durch die Polizei und Ordnungsamt mehrfach unterbrochen werden, bis sich die Zahl der Teilnehmer auf dann insgesamt 44 Personen reduzierte. Im weiteren Verlauf kam es zu keinen weiteren Störungen.
Auf dem Friedensplatz fanden sich ab 11 Uhr unangekündigt circa 60 Personen zusammen, die augenscheinlich im Stillen meditierten. Da sich alle dortigen Personen an die Abstandsregeln hielten und es sich nach erster Einschätzung weder um eine Ansammlung noch um eine Versammlung handelte, mussten seitens Polizei und Ordnungsamt keine Maßnahmen getroffen werden.
Gegen 14 Uhr fand im Bereich der Kampstraße eine weitere Versammlung unter Teilnahme von 14 Personen statt. Dieser verlief veranstaltungskonform und störungsfrei.
Am Nachmittag kam es im direkten Umfeld des Friedensplatzes zu einer nicht angemeldeten Versammlung von sogenannten Impfgegnern. Aufgerufen wurde mit einem Flugblatt, sich am Friedensplatz zu treffen, um gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu demonstrieren. Gegen 21 Personen dieser nicht angemeldeten Versammlung wurde ein Platzverweis ausgesprochen. Als weitere 31 Teilnehmer im näheren Umfeld sich weigerten, nach mehrfacher Aufforderung die Örtlichkeit zu verlassen, stellte das Ordnungsamt mit Unterstützung der Polizei die Personalien fest. Die Uneinsichtigen erwarten jetzt eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Corona-Schutzverordnung.
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