POL-DO: Verfolgungsfahrt endet vor Poller: Dortmunder ohne Fahrerlaubnis, unter Betäubungsmitteln und mit vier Haftbefehlen unterwegs
Dortmund (ots)
Lfd. Nr.: 0781
Allen Grund zur Flucht hatte offenbar ein Autofahrer, der versuchte, sich in den frühen Morgenstunden (27.7.) einer Verkehrskontrolle zu entziehen - vergebens. Sein Fahrzeug kollidierte mit einem Absperrpoller und die Polizeibeamten konnten den bereits polizeibekannten Mann festnehmen.
Ersten Erkenntnissen zufolge beabsichtigten Einsatzkräfte der Dortmunder Polizei den Fahrer eines Opel Corsa gegen 4.15 Uhr an der Borsigstraße zu kontrollieren. Trotz Anhaltezeichen setzte der Mann seine Fahrt unbehelligt fort. Mit ausgeschaltetem Licht befuhr er mehrere Straßen der nördlichen Innenstadt, bevor er letztlich die Brackeler Straße stadtauswärts fuhr. Auf seinem Weg dorthin missachtete er das Rotlicht der Ampeln und nutzte mehrere Fahrstreifen sowie Sperrflächen.
Auf der B 236 in Fahrtrichtung Lünen provozierte er gleich mehrfach Gefahrensituationen, indem er sein Auto ohne erkennbaren Grund stark abbremste. An der Ausfahrt Lünen-Gahmen verließ er die Bundesstraße. Erneut fuhr er über eine rote Ampel, geriet in den Gegenverkehr und versuchte durch waghalsige Fahrmanöver seine Verfolger abzuschütteln. Die Fahrt endete an der Einmündung Hostedder Berg/Schmemannsweg. Absperrpoller hinderten ihn an der Weiterfahrt - jedoch nicht an seiner Flucht zu Fuß. Der Mann öffnete die Fahrertür, sprang aus dem noch fahrenden Auto heraus und rannte davon. Das Auto stieß gegen die Poller. Die Beamten konnten den Flüchtigen wenig später auf einem Feldweg festnehmen.
Der 40-jährige Dortmunder räumte die Verstöße umgehend ein und lieferte gleich mehrere Gründe für seine Flucht. So ist der 40-Jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und gegen ihn liegen vier Haftbefehle vor. Im Weiteren verlief ein freiwilliger Drogenvortest positiv. Die Polizeibeamten ordneten eine Blutprobenentnahme an. Bei seiner Durchsuchung fanden die Einsatzkräfte weitere Betäubungsmittel, die sie sicherstellten.
Die an dem Auto angebrachten Kennzeichen waren zudem nicht für dieses ausgegeben und bereits seit Oktober letzten Jahres entstempelt. Da sich vor Ort auch die Eigentumsverhältnisse des Opels nicht abschließend klären ließen, stellten die Beamten das Fahrzeug sicher.
Nach einem kurzen Aufenthalt im Polizeigewahrsam wurde der Dortmunder einer Justizvollzugsanstalt überstellt. Den 40-Jährigen erwarten Strafanzeigen u.a. wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, Gefährdung des Straßenverkehrs, Urkundenfälschung sowie dem Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz.
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