POL-DO: Videobeobachtung der Polizei für mehr Sicherheit in der Münsterstraße: Installation der Kameras hat begonnen
Dortmund (ots)
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Für mehr Sicherheit im Münsterstraßenviertel setzt die Polizei in der Dortmunder Nordstadt noch in diesem Jahr an acht Standorten insgesamt 18 Kameras ein.
"Die Videobeobachtung in einem Teilbereich der Münsterstraße allein wird uns nicht zum Ziel führen. Weniger Straftaten erreichen wir nur in Kombination mit einem effektiven Einsatzkonzept. Mit der neuen Technik können wir Straftaten schon im Anfangsstadium erkennen und sofort einschreiten", begründete Polizeipräsident Gregor Lange am Mittwoch (21.10.2020) den 2018 angekündigten Einsatz der Videobeobachtung.
In der Dortmunder Nordstadt ist die Zahl der Straftaten zwischen 2014 und 2019 um fast 39 Prozent gesunken. Auch im Münsterstraßenviertel gehen die Zahlen insgesamt zurück. Mit Ausnahmen: Bei der Rauschgiftkriminalität (770 Fälle im Jahr 2020) sind die Zahlen im Vergleich zum Vorjahr (611) angestiegen - was auch am hohen Kontrolldruck der Polizei in der Nordstadt liegt.
Im von der Videobeobachtung betroffenen Bereich - das ist das fast 300 Meter lange Teilstück Münsterstraße 50 bis 99 - möchte die Polizei einen Kriminalitätsschwerpunkt auflösen. In diesem Wohn- und Geschäftsbereich, in dem auch Familien mit Kindern wohnen, zählte die Polizei im Jahr 2019 464 Straftaten und 2020 (Januar bis September) 355. "Von diesen hohen Zahlen auf einem kurzen Straßenstück müssen wir runter. Die Videobeobachtung ist ein Instrument, das uns dabei helfen wird", sagte der Polizeipräsident.
Die Dortmunder Nordstadt erlebt in vielen wichtigen Bereichen einen positiven Wandel. Politik, Stadtplaner, Kulturschaffende, Industrie, Gewerbe und zahlreiche private Initiativen haben in den vergangenen Jahren große Fortschritte erzielt. Gregor Lange: "Sicherheit ist ein wichtiger Standortfaktor. Es ist der Auftrag der Polizei, die bereits erreichten Erfolge an der Seite von Staatsanwaltschaft, Stadtverwaltung und Zoll nicht nur abzusichern, sondern dabei zu helfen, sie auch auszubauen."
Für die Videobeobachtung in der Münsterstraße richtete das Polizeipräsidium in der Leitstelle einen neuen Technikraum mit vier modernen Arbeitsplätzen ein. "Wir können eine Straftat bereits erkennen, wenn sie sich anbahnt. Die Kameras ermöglichen Personenbeschreibungen, wir erkennen Fluchtwege. So gewinnen wir wertvolle Zeit", erklärte der Leiter der Direktion Gefahrenabwehr/Einsatz, der Leitende Polizeidirektor Udo Tönjann, einen wichtigen taktischen Vorteil, der zügig zu Festnahmen führen soll.
Im Einsatz sind die Kameras von Montag bis Samstag zwischen 16 Uhr und Mitternacht. Diese Zeiträume ergeben sich aus dem überwiegenden Teil bisheriger Tatzeiten. Gesetzliche Grundlage für die Videobeobachtung ist Paragraph 15a des NRW-Polizeigesetzes. Das Gesetz gibt die Rahmenbedingungen vor: An Kriminalitätsbrennpunkten, an denen die Beschaffenheit des Ortes die Begehung von Straftaten begünstigt, kann die Videobeobachtung durchgeführt werden. Es müssen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass an dem Ort weitere Straftaten wie Raub oder Rauschgiftkriminalität begangen werden.
Wichtig: Die Polizei muss "unverzüglich" einschreiten können. Udo Tönjann: "Wir sind schnell. Unsere ohnehin schon hohe Präsenz in der Nordstadt verbinden wir jetzt mit den Möglichkeiten der Videobeobachtung. Dabei gehen wir auch gegen mögliche Verdrängungseffekte vor."
Für den Leiter der Polizeiwache an der Münsterstraße, den Ersten Polizeihauptkommissar Detlef Rath, steht fest: "Wir arbeiten täglich an dem Ziel, die Straftaten in unserem Bezirk zu senken. Jetzt haben wir ein Instrument mehr. Die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger sind eindeutig: Sie wollen sicher leben. Drogenhandel, Raubüberfälle und andere Straftaten schaden dem Münsterstraßenviertel. Sie konterkarieren die vielen Bemühungen der zivilgesellschaftlichen Initiativen, der Einzelhändler und der Hauseigentümer, die permanent daran arbeiten, die Lebensqualität in dem Quartier zu verbessern."
Die Installationsarbeiten für die Kameras haben in der 43. Kalenderwoche begonnen, so dass voraussichtlich Anfang November 2020 ein Probebetrieb starten kann. Der Realbetrieb wird dann voraussichtlich Anfang Dezember 2020 beginnen. Einen hohen Stellenwert hat der Datenschutz. Die Polizei speichert die aufgezeichneten Bilder maximal 14 Tage. Einzelne Sequenzen auch länger, wenn sie für ein Ermittlungsverfahren relevant sind. Auf der Leitstelle ist nur eine Auswahl von Polizeikräften autorisiert, Daten zu sichern.
Bei Demonstrationen verwendet die Polizei die Videotechnik nicht. Blenden ("Shutter") decken dann die Linsen erkennbar ab.
Anwohner des betroffenen Bereichs informiert die Polizei am Mittwoch (21.10.2020) mit einem Rundschreiben über die Installationsarbeiten. Ende der 44. Kalenderwoche installiert die Polizei die Schilder, die auf die Videobeobachtung hinweisen. Darauf steht auch, dass die Kameras bei Versammlungen keine Bilder aufnehmen.
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