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Polizei Dortmund

POL-DO: E-Scooter-Fahrer prallt mit Auto zusammen - Zeugen gesucht

Dortmund (ots)

Lfd. Nr.: 0480

Auf der Rheinischen Straße ist es am Dienstagnachmittag (4. Mai) zu einem Verkehrsunfall zwischen einem E-Scooter-Fahrer und einem Auto gekommen. Die Polizei sucht nun noch Zeugen, die den Unfall beobachtet haben.

Den ersten Angaben zufolge war ein 72-Jähriger aus Waltrop gegen 15.55 Uhr mit seinem Auto auf der Ofenstraße unterwegs und wollte nach rechts auf die Rheinische Straße abbiegen. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit einem 37-jährigen Dortmunder, der auf einem E-Scooter unterwegs war. Dieser war offenbar auf dem nördlichen Gehweg in Richtung Osten unterwegs und stürzte nach der Kollision zu Boden.

Eine Rettungswagenbesatzung behandelte ihn kurz vor Ort.

Während der Unfallaufnahme zeigte sich der 37-Jährige den Beamten gegenüber verbal extrem aggressiv. Zudem ergaben sich für die Polizisten Hinweise auf einen möglichen Betäubungsmittelkonsum. Ein freiwillig durchgeführter Drogenvortest bestätigte die Vermutung. Er verlief positiv auf THC. Aufgrund dessen musste der Dortmunder den Weg zur Wache antreten, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde.

Die Polizei sucht nun noch Zeugen, die den genauen Unfallhergang beobachtet haben und Angaben dazu machen können. Diese werden gebeten, sich auf der Polizeiwache in Dortmund-Nord unter Tel. 0231/132-2121.

E-Scooter sind keine Spielzeuge. Es sind Fahrzeuge, deren Geschwindigkeit nicht zu unterschätzen ist. Deshalb macht die Polizei noch einmal auf einige der geltenden Vorschriften für E-Scooter-Nutzer aufmerksam:

1. E-Scooter sind Kraftfahrzeuge. Deshalb und weil sie aufgrund ihrer Geschwindigkeit Fußgänger gefährden können, darf man mit ihnen nicht auf Gehwegen fahren. Wer das dennoch tut, begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Erlaubt sind die Fahrzeuge auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden.

2. Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer! Ab 0,5 Promille (ohne Ausfallerscheinungen) bedeutet das eine Ordnungswidrigkeit (ca. 500 Euro Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg). Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Eine Straftat ist es auch, wenn der Elektroroller mit 0,3 Promille gefahren wird und sich beim Fahrer Ausfallerscheinungen zeigen. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt in der Probezeit die 0,0 Promille Grenze. Sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.

3. Ähnliches gilt für Fahrten unter Drogeneinfluss: Auch hier droht eine Ordnungswidrigkeitenanzeige oder sogar eine Strafanzeige.

4. Das Nutzen von Mobiltelefonen während der Fahrt ist verboten.

5. Auf dem E-Scooter darf nicht mit mehreren Personen gefahren werden. Er ist lediglich für eine Person zugelassen.

Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an:

Polizei Dortmund
Pressestelle
Nina Kupferschmidt
Telefon: 0231-132 1026
Fax: 0231-132 9733
E-Mail: pressestelle.dortmund@polizei.nrw.de
https://dortmund.polizei.nrw/

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