POL-DO: Unangemeldete Versammlung auf der B 1 - Polizei muss auflösen
Dortmund (ots)
Die Polizei Dortmund war am heutigen Sonntag (13. Juni) mit zahlreichen Kräften auf der B 1 im Einsatz. Verkehrsteilnehmer hatten gegen 12 Uhr eine größere Gruppe von Umweltaktivisten gemeldet, die die B 1 an der Kreuzung mit der Voßkuhle blockierte. Die Polizei musste die unangemeldete Versammlung am späten Nachmittag auflösen.
In der Spitze hatten sich bis zu 75 Personen an der Kreuzung versammelt. Ein Großteil von ihnen blockierte die Fahrbahn. Die Polizei wertete die Ansammlung als nicht angemeldete Versammlung und musste rund um die Kreuzung Verkehrsmaßnahmen treffen, um eine Gefahr für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auszuschließen. Ein Versammlungsleiter oder eine Versammlungsleiterin stand für die Einsatzkräfte nicht zur Verfügung. Aufforderungen, die Fahrbahn zu räumen, kam die Gruppe nicht nach. Auch der Versuch, die Versammlung auf den Gehweg zu kooperieren, um sowohl Gefahren für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer abzuwehren als auch die Verkehrsbeeinträchtigungen für zahlreiche Unbeteiligte aufzulösen, wurde abgeblockt.
Nach Eintreffen von Unterstützungskräften der Bereitschaftspolizei wurden die Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer ab 16.04 Uhr dreimal aufgefordert, die Kreuzung - unter Angabe ihrer Personalien - freiwillig zu verlassen. Dieser kamen 15 Personen nach. Anschließend wurde die Versammlung durch die Polizei ab 16.34 Uhr aufgelöst und die Kreuzung geräumt. Die Polizei musste weitere 60 Personen von der Kreuzung führen.
Dabei musste sie im Fall von zwei Personen die professionelle Hilfe der Dortmunder Feuerwehr in Anspruch nehmen. Diese Personen hatten auf zwei Leitern gesessen und sich auch nach mehrmaliger Aufforderung geweigert, diese freiwillig zu verlassen. Um etwaige Gefahren für die beiden auszuschließen wurden sie mithilfe eines Leiterwagens von den Leitern heruntergeholt.
Es folgte eine Identitätsfeststellung aller Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer. Anschließend wurden sie mit einem Platzverweis vor Ort entlassen. Drei Personen mussten die Einsatzkräfte in Gewahrsam nehmen, weil eine Identitätsfeststellung vor Ort nicht möglich war.
Sowohl die Versammlung als auch die Auflösung verliefen störungsfrei und ruhig.
Die Polizei muss nun prüfen, ob der Personengruppe neben dem Verstoß gegen das Versammlungsgesetz weitere Vorwürfe zu machen sind.
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