POL-DO: Eigentlich sollte es dieser Autofahrer besser wissen...
Dortmund (ots)
Lfd. Nr.: 1083
...denn ausgerechnet ein Fachanwalt für Verkehrsrecht soll am Montag (11. Oktober) auf der A 448 mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein. Ein Fluchtversuch scheiterte. Polizeibeamte konnten den scheinbar uneinsichtigen Mann antreffen und dessen hochmotorisiertes Fahrzeug sicherstellen.
Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h überholte ein Pkw um 13.58 Uhr in Höhe der Anschlussstelle Altenbochum ein ProViDa-Fahrzeug der Polizei (ziviles Videofahrzeug). Die vorwerfbare Geschwindigkeitsüberschreitung - mehr als 50 km/h.
Mit eindeutigen Anhaltesignalen sollte der Fahrer im Autobahnkreuz Bochum / Witten kontrolliert werden. Nachdem er dem vorausfahrenden ProViDa-Fahrzeug hier bereits nur zögerlich folgte, entschloss sich der Fahrer auf der Verzögerungsspur, seinen Pkw zu beschleunigen, auf die Hauptfahrbahn zurückzufahren und zu flüchten.
Auf der A 44 überschritt er ein weiteres Mal die zulässige Geschwindigkeit in einem höchst bedenklichen Maße. Mit mehr als 200 km/h bei erlaubten 80 km/h ging der Fahrer bei seinem Fluchtversuch ein lebensgefährliches Risiko ein - nicht nur für sich, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer.
An der Anschlussstelle Witten-Zentrum verließ der Fahrer die Autobahn. Mithilfe von weiteren Zeugen konnte der Pkw im Rahmen der Fahndung verlassen auf einem Wander-/Waldweg festgestellt werden. Die Polizisten stellten das Fahrzeug sicher.
Der Halter konnte durch die Beamten an seiner Arbeitsstelle eindeutig als Fahrer identifiziert werden.
Als Denkanstoß lohnt sich sicherlich ein kleiner Abstecher nach Dortmund. Denn seit dem 1. Oktober weist eine neue Öffentlichkeitskampagne der Stadt und Polizei Dortmund unter dem Motto #DortmundGegenRaser auf die Gefahren verbotener Kfz-Rennen hin. Denn zu hohe Geschwindigkeiten sind nach wie vor eine der Hauptunfallursachen. Als Reaktion auf schwerwiegende Unfälle mit Todesfolge wurden 2017 die Gefährdungsdelikte im Straßenverkehr um den Paragraphen 315d StGB erweitert.
Einen Straftatbestand mit dem sich nun auch der Mann intensiv auseinandersetzen muss. Sein Plädoyer bleibt abzuwarten..
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