POL-DO: "Achsen-Test" auf dem Wall gescheitert: Polizei Dortmund beschlagnahmt BMW eines 19-jährigen Dortmunders
Dortmund (ots)
Lfd. Nr.: 1157
In der Nacht zu Dienstag (25.10.2022) gegen 0:11 Uhr waren zwei Beamte der Polizei Dortmund mit einem zivilen Streifenwagen auf dem Dortmunder Wall unterwegs, als sie in Höhe des Dortmunder U von einem Mercedes und einem BMW mit stark überhöhter Geschwindigkeit überholt wurden. Zur Erinnerung: Zwischen 21 und 5 Uhr des Folgetages gilt auf dem Wall die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Die Beamten nahmen die Verfolgung auf. Die beiden Pkw überholten sich gegenseitig und wechselten die Fahrstreifen, ohne ihre Blinker zu benutzen. Zunächst passten die Autofahrer ihre Geschwindigkeit und ihr Fahrverhalten an, nur um dann erneut zu beschleunigen und waghalsige Manöver durchzuführen. Der BMW-Fahrer aus Dortmund fuhr kurze Zeit später über eine rote Ampel und kollidierte beinahe mit einem unbeteiligten Fahrzeug. Auch bei einem Fahrstreifenwechsel kam es beinahe zu einem Unfall. Die Polizisten mussten zeitweise auf rund 80 km/h beschleunigen, um den BMW weiter zu verfolgen.
Unmittelbar nach der Kreuzung Schwanenwall/Brüderweg fuhr der BMW "zickzack". Der Mercedes-Fahrer war weiter auf dem Wall unterwegs, während der BMW-Fahrer in Richtung Bornstraße fuhr. Aufgrund der rücksichtslosen Fahrweise entschlossen sich die Beamten, den BMW-Fahrer anzuhalten.
Mithilfe weiterer hinzugerufener Kolleginnen und Kollegen der Polizei Dortmund wurden der Fahrer und seine Beifahrer im Bereich Bornstraße/Holsteiner Straße kontrolliert. Interessant: Der 19-jährige Fahrer aus Dortmund sei "zickzack" gefahren, um die Achsen seines BMW zu testen, da er dort ein Problem vermutete. Das wolle er mit seiner Fahrweise getestet haben. Ein Rennen mit dem Mercedes hätte es aber laut ihm und seinen jungen Beifahrern nicht gegeben.
Die Mobiltelefone des Fahrers, der 24-jährigen Beifahrerin sowie der beiden 20-jährigen Mitinsassen (alle aus Dortmund) und der BMW plus Führerschein des Fahrers wurden sichergestellt. Den 19-jährigen Fahranfänger erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens nach § 315 d StGB.
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