POL-DO: Polizeilicher Einsatz an der Kreuzung B1/Voßkuhle anlässlich einer angemeldeten Versammlung - Verwaltungsgericht stützt Sichtweise der Polizei Dortmund
Dortmund (ots)
Lfd. Nr.: 1064
An der Kreuzung B1/Voßkuhle war die Polizei Dortmund am heutigen Sonntagmittag (5. November) mit Kräften der Bereitschaftspolizei vor Ort. Grund hierfür war die Anmeldung einer Versammlung mit dem Thema "RS 1 ausbauen - Radwende jetzt".
Durch eine Privatperson wurde am 02.10.2023 oben genannte Versammlung mit der Absicht angemeldet, direkt auf der B1 in Richtung Bochum zu demonstrieren. Die im Anschluss ausgesprochene, beschränkende Verfügung der Polizei Dortmund, stattdessen auf den Bereich der Straße Voßkuhle - direkt an der Kreuzung zur B1 - auszuweichen, akzeptierte der Anmeldende nicht.
Hintergrund der beschränkenden Verfügung war das generell hohe Verkehrsaufkommen auf der B 1, welches durch innerstädtische Veranstaltungen (Messe Pferd und Hund, verkaufsoffener Sonntag, Hansemarkt) weiter erhöht wurde und erhebliche Gefahren für Versammlungs-, und Verkehrsteilnehmer sowie der eingesetzten Polizeikräfte mit sich gebracht hätte.
Das Bestreben des Anmeldenden, eine einstweilige Verfügung per Eilverfahren für die Versammlung auf der B 1 zu erwirken, wurde durch diesen vor das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen getragen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen schloss sich im Eilverfahren der Gefahrenprognose der Polizei Dortmund an: Eine Durchführung im Bereich der Voßkuhle - und nicht unmittelbar auf dem Westfalendamm - wurde ermöglicht.
Letztendlich erschienen am geplanten Versammlungsort weder der Anmelder, noch die angekündigten Teilnehmer. Eine Absage der Versammlung erfolgte gegenüber der Polizei durch den Anmeldenden nicht, so dass die polizeilichen Maßnahmen bis in den Nachmittag hinein aufrechterhalten wurden. Durch diese Maßnahmen wurden die Verkehrsbeeinträchtigungen nicht zusätzlich erhöht.
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