POL-DO: Fahrer eines Rollers entzieht sich Polizeikontrolle - Polizisten stoppen Fahrer nach mehreren Verkehrsgefährdungen
Dortmund (ots)
Lfd. Nr.: 0168
Am Donnerstag (15.2., gegen 13:50 Uhr) fiel Polizeibeamten ein Kleinkraftrad in Dortmund auf der Mallinckrodtstraße auf. Dieses fuhr mit offensichtlich überhöhter Geschwindigkeit in westliche Richtung. An der Kreuzung Mallinckrodtstraße/ Schützenstraße hielt das Fahrzeug an, da ein Rückstau aufgrund der Ampelanlage entstanden war.
Der Fahrer und sein Sozius sollten durch die Beamten kontrolliert werden. Als der Fahrer dies bemerkte, gab er Gas und fuhr über den Gehweg der Mallinckrodtstraße auf die Fahrbahn der Schützenstraße davon.
In der Schillerstraße kam es fast zu einem Zusammenstoß zwischen dem Roller und einem weiteren Fahrzeug. In der Scheffelstraße fuhr ein Pkw rückwärts auf die Fahrbahn, weshalb der Flüchtende die Straße nicht weiter befahren konnte. Er fuhr erneut auf dem Gehweg in Richtung Norden weiter. In der Schillerstraße mussten mehrere auf dem Gehweg befindliche Schüler ausweichen, um einen Zusammenstoß zu verhindern.
Die Beamten stoppten den Fahrer schließlich in der Erwinstraße. Um eine weitere Flucht zu verhindern, legten die Beamten beiden Männern (17 und 18 Jahre alt, beide aus Dortmund) Handfesseln an. Nach bisherigen Erkenntnissen ist niemand verletzt worden und kein Sachschaden entstanden.
Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass das angebrachte Kennzeichen gestohlen war. Ferner bestand aufgrund der hohen gefahrenen Geschwindigkeit der Verdacht einer unerlaubten technischen Veränderung an dem Fahrzeug.
Den Roller stellten die Beamten zur weiteren Überprüfung sicher. Gegen den 18-jährigen Fahrer bestand der Verdacht des Betäubungsmittelkonsums. Im Besitz einer Fahrerlaubnis war er auch nicht. Auf der nächstgelegenen Polizeiwache musste sich der Fahrer einer Blutentnahme unterziehen.
Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Verdacht der Straßenverkehrsgefährdung unter dem Einfluss berauschender Mittel, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
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