POL-DO: Fahren unter Drogeneinfluss, Unfallfluchten und Rotlichtverstöße - Zwei Dortmunder deutlich zu schnell unterwegs
Dortmund (ots)
Lfd. Nr.: 0366
Am Sonntag (07.04.) kam es im Dortmunder Stadtgebiet in zwei Fällen zu illegalen Kraftfahrzeugrennen. Die Polizei konnte zwei Raser festnehmen.
Gegen 6:05 Uhr bemerkte eine Streifenwagenbesatzung einen Opel Corsa, der die Straße Oestermärsch mit überhöhter Geschwindigkeit befuhr. Dieser hatte zuvor auf dem Südwall ein anderes Fahrzeug beschädigt und sich anschließend vom Unfallort entfernt. Die Polizeibeamten wollten den PKW einer Verkehrskontrolle unterziehen, der Fahrer missachtete die Anhaltesignale jedoch und flüchtete. Trotz weiterer Anhaltezeichen setzte er seine Fahrt mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fort. Während der Verfolgungsfahrt verunfallte der Opel mehrfach und beschädigte dabei einen Streifenwagen, einen geparkter PKW sowie einen Anhänger. Aufgrund der starken Beschädigungen kam er schließlich auf Höhe der Flughafenstraße 387 zum Stehen.
Die Polizeibeamten nahmen den 31-jährigen Fahrer vorläufig fest. Dieser stand offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln, eine gültige Fahrerlaubnis besaß er ebenfalls nicht. Aufgrund leichter Verletzungen, die er sich bei den Verkehrsunfällen zuzog, wurde er in ein Krankenhaus verbracht, wo eine Blutprobe angeordnet wurde. Bei der Festnahme wurde ein Polizeibeamter leicht verletzt. Er kam zur ambulanten Behandlung ebenfalls in ein Krankenhaus. Insgesamt entstand an allen Fahrzeugen ein Sachschaden in Höhe von circa 15.000 Euro. Das Auto stellten die Beamten sicher. Den 31-jährigen Dortmunder, der bereits in der Vergangenheit polizeilich in Erscheinung getreten ist, erwarten nun mehrere Strafverfahren.
Am selben Abend um 23:15 Uhr fiel den Beamten eines zivilen Streifenwagens ein Mercedes auf, der auf der Rheinischen Straße deutlich zu schnell unterwegs war. Bei erlaubten 50 km/h erreichte er zwischenzeitlich Geschwindigkeiten von über 100 km/h und missachtete eine rote Ampel. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle zeigte sich der 42-jährige Dortmunder einsichtig. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens (§315d StGB), ein Bericht an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde wurde ebenfalls gefertigt.
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