POL-DO: Mehrere Erfolge im Kampf gegen den Drogenhandel
Dortmund (ots)
Lfd. Nr.: 0966
Um die Stadt sicherer zu machen, war die Dortmunder Polizei auch am Donnerstag (24. Oktober) unter anderem in der City, der nördlichen Innenstadt, am Nordausgang des Hauptbahnhofs oder im Klinikviertel und Stadtgarten unterwegs. Starke Unterstützung leistete dabei im Rahmen der "Präsenzkonzeption Fokus" einmal mehr nordrhein-westfälische Bereitschaftspolizei.
Das Ziel der starken Präsenz: Illegalen Rauschgifthandel unterbinden, Ermittlungen gegen Tatverdächtige aufnehmen, Haftbefehle vollstrecken und - wenn nötig - Platzverweise aussprechen. Neun Platzverweise für die Innenstadt, sechs Platzverweise im Dietrich-Keuning-Park und mehrere Strafanzeigen, u.a. wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz (Schlagring) auf der Mallinckrodtstraße oder Fahrens ohne Fahrerlaubnis am Grafenhof unterstreichen die Notwendigkeit der Maßnahmen.
Darüber hinaus konnte die Polizei Dortmund nach gründlichen Observationsmaßnahmen einen Drogenhändler festnehmen. Der 37-jährige Dortmunder war im Bereich Zimmerstraße/Priorstraße mehrmals aufgrund seines verdächtigen Verhaltens aufgefallen. Unter anderem begab er sich immer wieder in einen Innenhof, die Zivilbeamten beobachteten außerdem auch Geldübergaben auf offener Straße.
Bei der Durchsuchung des Mannes wurde ein niedriger, dreistelliger Bargeldbetrag aufgefunden und präventiv sichergestellt. Auch einer der Käufer wurde festgenommen. Beide Personen wurden dem Zentralen Polizeigewahrsam zugeführt. Die besonderen Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft lagen nicht vor.
Einen weiteren Ermittlungserfolg lieferte der Einsatztrupp Nord in der nördlichen Innenstadt im Bereich des Nordmarktes. Dort betrat eine verdächtige Person kurzzeitig ein Mehrfamilienhaus in der Clausthaler Straße. Bei der Durchsuchung des Mannes wurden Betäubungsmittel, Verpackungsmaterial und Bargeld in dealertypischer Stückelung gefunden. Der 22-Jährige wurde nach den polizeilichen Maßnahmen entlassen, weil die besonderen Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft nicht vorlagen.
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