POL-DO: Strategische Fahndung in Dortmund-Dorstfeld - Nachtrag zur Pressemeldung vom 18.11.2024 Lfd. Nr. 1021
Dortmund (ots)
"Auch für rechtsextreme Parallelgesellschaften gilt die deutsche Rechtsordnung" - Polizeipräsident Gregor Lange zieht positive Bilanz zur Strategischen Fahndung in Dortmund-Dorstfeld
Lfd. Nr.: 1026
Wie bereits am 18. November mit der Lfd. Nr. 1021 berichtet, ist die Strategische Fahndung Anfang November in Dortmund-Dorstfeld ausgelaufen und wird aufgrund des erreichten Zwecks der Fahndung auch derzeit nicht verlängert. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/5911047
Die ursprüngliche Pressemitteilung wird um folgende erläuternde Erklärung ergänzt:
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat sich zwar zur materiellen Rechtmäßigkeit der polizeilichen Auflagen nicht geäußert, die Polizei Dortmund hat aber das Berufungsverfahren beim OVG gegen die rechtsextremistische Klägerseite gewonnen. Die teilweise Feststellung der Rechtswidrigkeit der Auflagen durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wurde mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben. Die Polizei Dortmund hält deshalb auch weiterhin an ihrer konsequenten Linie zur Bekämpfung rechtsextremistischer Einschüchterungsstrategien fest.
Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an:
Polizei Dortmund
Joshua Pollmeier
Tel.: 0231/132-1025
E-Mail: poea.dortmund@polizei.nrw.de
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