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Polizei Dortmund

POL-DO: Auch nach dem neuen Cannabis-Gesetz: Handel und Fahren unter Einfluss von Cannabis bleiben weiterhin verboten

Dortmund (ots)

Lfd. Nr.: 1124

Aufmerksamen zivilen Polizeibeamten fiel am vergangenen Freitag (27.12.24, 21:00 Uhr) auf dem Parkplatz eines ehemaligen Supermarktes auf der Droote in Dortmund-Scharnhorst ein verdächtiger, geparkter Pkw auf.

Ihr Verdacht bestätigte sich bald, denn sie konnten beobachten, wie ein 24-jähriger Dortmunder aus seinem Auto heraus Drogen an einen 22-Jährigen verkaufte (auch aus Dortmund).

Als der verdächtige Autofahrer anschließend angehalten wurde, fanden die Beamten dann auch prompt eine nicht geringe Menge an Cannabis sowie einen dreistelligen Bargeldbetrag. Neben der Sicherstellung und der dazugehörigen Strafanzeige wegen illegalen Betäubungsmittelhandels erwartete den Tatverdächtigen aber noch weitere Konsequenzen.

Offensichtlich war er selbst sein bester Kunde, denn den Beamten war aufgefallen, dass er wohl selbst Cannabis konsumiert und unter dem Einfluss der Drogen Auto gefahren war. Also wurde ihm zusätzlich eine Blutprobe entnommen.

Sein Glück: Die besonderen Voraussetzungen der Untersuchungshaft lagen nicht vor. Er konnte die Wache Scharnhorst anschließend verlassen. Natürlich zu Fuß.

Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an:

Polizei Dortmund
Kay-Christopher Becker
Telefon: 0231/132-1031
E-Mail: poea.dortmund@polizei.nrw.de
https://dortmund.polizei.nrw/

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