POL-DO: Videobeobachtung am Dortmunder Hauptbahnhof geht an den Start - Polizeipräsident begrüßt schnelle Umsetzung
Dortmund (ots)
Lfd. Nr.: 0269
Pünktlich zum Wochenende geht auf Anordnung von Polizeipräsident Gregor Lange der vierte Videobeobachtungsstandort im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Dortmund mit dem südlichen Bereich des Dortmunder Hauptbahnhofs nun an den Start.
"Ich bin froh, dass wir die Maßnahme der Videobeobachtung jetzt am Freitag in Betrieb nehmen können. Die schnelle Umsetzung unterstreicht unsere Entschlossenheit im Kampf gegen die Straßenkriminalität!", mit diesen Worten begrüßte Polizeipräsident Gregor Lange den Start der Videobeobachtung am Dortmunder Hauptbahnhof.
Am heutigen Donnerstag (20. März) haben Techniker der Polizei Dortmund über mehrere Stunden hinweg den Videobeobachtungscontainer auf dem Bahnhofsvorplatz aufgebaut und die Kameratechnik installiert. Die Videobeobachtung startet somit am Freitag. Bereits im Laufe der Woche sind seitens der Polizei Hinweisschilder im Bereich des Hauptbahnhofes angebracht worden. Betroffen von der Beobachtung sind der Königswall 15, der Platz der Deutschen Einheit, die Katharinentreppe/-straße (bis zur Einmündung Schmiedingstraße) sowie der Max-von-der-Grün-Platz. Festgesetzt sind die Beobachtungen für den Bereich südlich des Hauptbahnhofes innerhalb der Woche von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 13 bis 20 Uhr sowie am Wochenende von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag in der Zeit von 18 bis 3 Uhr.
Trotz der Versetzung des Containers aus dem Dietrich-Keuning-Park hin zum Hauptbahnhof bleibt die Videobeobachtung im Park weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Dortmunder Sicherheitsstrategie. Da der Container hier zusätzlich zu den installierten Kameras aufgestellt worden ist, können Großteile der Parkanlage weiterhin beobachtet werden. Dennoch arbeitet die Polizei Dortmund derzeit an einer technischen Ersatzlösung für den Container.
Die polizeiliche Maßnahme der Videobeobachtung nach § 15a PolG NRW ist zunächst auf ein Jahr begrenzt. Die Verhältnismäßigkeit wird in regelmäßigen Intervallen auf ihre Aktualität rechtlich geprüft.
Mehr Informationen hierzu finden Sie in unserer Pressemitteilung vom 10. März 2025: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/5987118
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