Bundespolizeiinspektion Flensburg
BPOL-FL: NMS - Mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz geahndet; stark alkoholisierter Mann ins FEK eingeliefert
Neumünster (ots)
Eine Reihe von Einsätzen beschäftigte die Bundespolizei am vergangenen Wochenende im Bahnhof Neumünster.
Am Samstag gegen 23:30 Uhr vernahm eine Streife der Bundespolizei starken Cannabisgeruch in der Bahnhofshalle und hatte erst eine Gruppe Jugendlicher in Verdacht. Doch diese konnten den Vorwurf entkräften und einen Hinweis auf einen jungen Mann geben, der sie zuvor um Feuer gebeten hatte. Die Beamten konnten den 22-Jährigen anhand der Beschreibung und am "süßen Geruch" schnell auf Bahnsteig 3 feststellen. Da der Mann sich nicht ausweisen konnte, musste er der Streife auf die Wache folgen. Dort konnten in seinem Rucksack (siehe Bild) 55 gr. Cannabiskraut, 9 gr. Cannabisharz, eine Cannabispfeife, 170 gr. mit Rauschgift vermischten Kuchenteig, eine Feinwaage sowie Opiat Tabletten sowie Bargeld aufgefunden werden. Zudem führte er eine Reizstoffpistole mit Pfefferkartusche mit sich. Alle Gegenstände wurden sichergestellt und gegen den 22-Jährigen Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz gefertigt.
Bereits am Freitag war einer Streife ein 25-jähriger Mann nach Verschmutzung des Fahrstuhls aufgefallen. Bei seiner Kontrolle wurden geringe Mengen Marihuana aufgefunden und sichergestellt. Auch gegen ihn wurden Anzeigen gefertigt.
Kurz zuvor war ein 50-Jähriger aufgefallen, weil er keinen M-N-S trug. Beim Gespräch stellten die Bundespolizisten fest, dass der Mann orientierungslos und stark alkoholisiert schien. Ein Atemalkoholwert ergab einen Wert von 3,24 Promille. Zwecks Überprüfung seines psychischen Gesundheitszustandes wurde er mittels RTW ins FEK eingeliefert.
Einen weiteren Rauschgiftfund konnten die Beamten am Sonntagabend verzeichnen. Ein 34-Jähriger wurde auch auf das Tragen eines M-N-S angesprochen. Dabei stellte die Streife Cannabisgeruch fest. Die geringe Menge Cannabiskraut wurde sichergestellt und eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gefertigt.
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