Bundespolizeiinspektion Flensburg
BPOL-FL: NMS - Renitente Reisende beschäftigen Bundespolizei
Neumünster (ots)
Gestern im Laufe des Tages kam es gleich zu mehreren Einsätzen der Bundespolizei im Bahnhof Neumünster.
Zunächst wollte ein fahrscheinloser 43-jähriger Mann den Zug auf der Fahrt von Hamburg nach Neumünster nicht in Elmshorn verlassen, sondern schubste den Zugbegleiter so, dass dessen mobiles DB Terminal beschädigt wurde. Auf der Weiterfahrt rauchte der Pole des Öfteren in der Zugtoilette und weigerte sich den M-N-S aufzusetzen. Bei der Ankunft in Neumünster wurde er durch Beamte der Bundespolizei aus dem Zug gebeten. Der Mann muss sich jetzt wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Verstoßes gegen das Infektionsschutz- und Bundesnichtraucherschutzgesetz verantworten.
Nur ca. eine Stunde später legte ein EC aus Dänemark in Richtung Hamburg einen außerplanmäßigen Halt in Neumünster ein. Ein 37-jähriger Däne hatte sich geweigert den M-N-S im Zug zu tragen und wurde von der Weiterfahrt ausgeschlossen. Zudem wurde eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz aufgenommen.
Gegen 23:30 Uhr der nächste Fahrgast ohne Ticket im Regionalexpress. Bundespolizisten baten ihn, den Zug zu verlassen. "Was wollt ihr Wichser, haltet dir Fresse und verpisst euch" bekamen die Beamten zu hören. Er schlug sogar in dessen Richtung und traf einen Polizisten an der Schulter. Nur mit Anwendung körperlicher Gewalt konnte der 52-Jährige aus dem Zug gebracht werden. Ihn erwarten jetzt Anzeigen wegen Erschleichen von Leistungen, Hausfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung.
Während der Belehrung und Anzeigenaufnahme störte ein junger, aggressiver Mann die polizeilichen Maßnahmen. Er pöbelte und beschimpfte die Beamten. Ebenfalls trat er einem Beamten ans Knie. Daraufhin wurde der 19-Jährige fixiert. Auf der Dienststelle äußerte er dann suizidale Absichten. Der Mann bat um Aufnahme in die Psychiatrie und wurde durch einen RTW ins FEK gebracht. Auch er muss sich wegen Beleidigung, Körperverletzung, Widerstand und tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.
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