Bundespolizeiinspektion Flensburg
BPOL-FL: FL - Zwei Haftbefehle durch Bundespolizei vollstreckt; ansonsten verhältnismäßig ruhiges Osterwochenende
Flensburg (ots)
Das vergangene Osterwochenende verlief für die Bundespolizei in Flensburg relativ ruhig.
Zu denen für ein verlängertes Wochenende üblichen Anzeigen wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz, Betäubungsmittelgesetz, Pflichtversicherungsgesetz bzw. Erschleichen von Leistungen und etlichen Fahndungstreffern, konnten die Beamten auch einigen urlaubs- und reisewilligen Mitbürgern mit einem Passersatzpapier die Einreise nach Dänemark ermöglichen.
Zudem kam ein Unterstützungseinsatz eines Polizeihubschraubers der Bundespolizei aus Fuhlendorf, der der Landespolizei Freitagnacht bei der Fahndung nach Dieseldieben im Kreisgebiet behilflich war und letztendlich zur Festnahme der drei flüchtigen Täter geführt hatte.
Hervorzuheben war eine Kontrolle eines 29-jährigen Mannes am Ostermontag im Bahnhof Flensburg. Der junge Pole wurde von vier verschiedenen Staatsanwaltschaften zwecks Aufenthaltsermittlung und Festnahme mittels Haftbefehl gesucht. Er wurde mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt und war seither unbekannten Aufenthalts. Jetzt hatte man ihm nach Verhaftung auf der Dienststelle die Möglichkeit gegeben, die geforderten Geldstrafen in Höhe von insgesamt knapp 3000,- Euro zu begleichen. Da er dies nicht konnte, wurde er in die JVA eingeliefert, wo er die nächsten 80 Tage verbringen muss.
Heute Morgen dann ein weiterer Fahndungserfolg der Bundespolizei im Einreisezug aus Dänemark. Kontrolliert wurde ein Mann, der gänzlich keine Ausweisdokumente mit sich führte. Auf der Dienststelle konnten die Beamten ermitteln, dass es sich um einen 40-Jährigen handelte, der mit einem internationalen Untersuchungshaftbefehl und einem nationalen Haftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben war. Er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige gesucht.
Die Beamten lieferten den Mann in die JVA ein, in der er die nächsten 15 Monate wegen der Körperverletzung verbringen muss. Im Anschluss daran wird er sich wegen dem Rauschgift vor Gericht verantworten müssen. Da er sich zudem auch noch ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland aufhält, wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet.
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