Bundespolizeiinspektion Rostock
BPOL-HRO: Minderjährige beim S-Bahnsurfen gestellt
Rostock (ots)
Am gestrigen Samstag, den 16.02.2019, wurden die Beamten der Bundespolizei durch die 3 S-Zentrale der Deutschen Bahn darüber informiert, dass der Triebfahrzeugführer der S-Bahn 33545 drei männliche Personen meldete, die außerhalb des Zuges vom Haltepunkt Evershagen nach Bramow mitfuhren. Nachdem die S-Bahn den Haltepunkt Bramow erreichte, sollen die männlichen Personen den Haltepunkt verlassen haben. Sofort eingesetzte Streifen der Bundes- und Landespolizei konnten vor Ort zunächst die Personen nicht auffinden. Kurze Zeit später traten die drei Personen erneut in Erscheinung, indem sie am Haltepunkt diverse Sachbeschädigungen begingen und Gegenstände, u. a. einen Mülleimereisatz, in den Gleisbereich warfen. Sofort machten sich die eingesetzten Streifen wieder auf die Suche nach den Personen. Diese machten sich vor Eintreffen der Beamten aus dem Staub. Kurz darauf ein erneuter Anruf durch einen Zeugen, der beobachtete, dass Personen außerhalb der S-Bahn in Richtung Hauptbahnhof Rostock mitfuhren. Diesmal gelang es den Beamten die Personen zu stellen, da man sich bereits auf den Haltepunkten positioniert hatte. Bei Einfahrt der S-Bahn am Haltepunkt Holbeinplatz konnte eine Streife der Landespolizei zwei vermummte Personen am Verbindungsteil zum letzten Wagon außerhalb der Bahn erkennen. Da die Beiden offensichtlich überlegten vor dem Halt der S-Bahn von dieser zu springen, um zu flüchten, wurden sie lautstark aufgefordert sich bis zum Stillstand der Bahn festzuklammern. Die Beamten liefen parallel der Bahn bis zum Stillstand mit und bevor die jungen Männer die Flucht ergreifen konnten, wurden sie von den Beamten festgehalten. Bei der anschließenden Identitätsfeststellung wurde ermittelt, dass es sich bei den Tätern um 14-Jährige handelte. Ein weiterer 15-jähriger Täter konnte ebenfalls namhaft gemacht werden. Zudem konnte bei den beiden gestellten Tätern Atemalkoholwerte von 0,16 sowie 0,4 Promille festgestellt werden. In ihren mitgeführten Rucksäcken wurden mehrere Action-Kameras und hochwertige Spirituosen aufgefunden. Als Grund für ihr Handeln gaben sie an, das S-Bahnsurfen im Internet gesehen zu haben und dies mal ausprobieren wollten. Durch die Bundespolizei wurden entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Jugendlichen an ihre Erziehungsberechtigten übergeben. Dies geschah aber nicht, bevor diese eindringlich über die extremen Gefahren hingewiesen wurden und es sich hierbei nicht um einen "Dummen Jungen Streich" sondern um ein lebensgefährliches Unterfangen handelt.
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