Bundespolizeiinspektion Rostock
BPOL-HRO: Schwarzfahren lohnt sich nicht
Rostock (ots)
Auf dem Bundespolizeirevier Schwerin erschien am gestrigen Abend gegen 18:00 Uhr ein 42-jähriger Mann und bat um Unterstützung. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten dann fest, dass der Mann per Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Aurich gesucht wurde. Grund hierfür war eine Verurteilung durch das Amtsgericht Leer (Ostfriesland) wegen Erschleichens von Leistungen aus dem Jahre 2018. Danach muss er 450,- Euro Geldstrafe zahlen oder ersatzweise 30 Tage in Haft gehen. Da er die geforderte Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt verbracht.
Ebenfalls zur Festnahme aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Güstrow war ein 20-jähriger Brasilianer ausgeschrieben, der durch Bundespolizeibeamte am Hauptbahnhof Rostock kontrolliert wurde. Der 20-Jährige blieb unentschuldigt einer Hauptverhandlung wegen Erschleichens von Leistungen fern. Nunmehr wartet er auf die Vorführung vor den Haftrichter.
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